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Wer weiss bescheid ?
Verfasst: So 5. Dez 2004, 18:37
von Gast
Hi
Ich habe folgendes Problem.
Ich möchte gerne in meinen Stalet ein Fahrwerk einbauen un eintragen lassen.
Das Problem ist ich wohne in Erfurt aber das Auto ist in Bad Hersfeld zugelassen.
Jetzt wollte ich wissen ob ich Extra nach Bad Hersfeld fahren muss um mir das Fahrwerk in mein Fahrzeugschein eintragen zu lassen ??
Danke im vorraus.
Mfg:
Verfasst: So 5. Dez 2004, 19:27
von echt_weg
eintragen tut das der tüv auf einen zettel der reicht aus muÂÂsst den nur imemr bei dir führen in fahrzeugschein eintragen ist freiwillig udn das muss die behörde wo dein fahrzeuig zugelassen ist
Eintragung
Verfasst: So 5. Dez 2004, 19:52
von Gast
Hi Carfield,
es ist so wie echt_weg sagt, erst zum TÜV (egal wo), dort bekommst du einen Wisch der ähnlich aussieht wie dein Fahrzeugbrief, da tragen die die Daten des Gutachtens ein, damit gehst du auf die Zulassungsstelle wo dein Starlet zugelassen ist (da kommst du nicht drumrum) und lässt die Sachen in den Brief eintragen. Du bekommst dann auch automatisch einen neuen Fahrzeugschein mit den Eintragungen.
Also:
1) irgendein TÜV (Fahrzeugschein, Gutachten Tieferlegung)
2) "deine" Zulassungsstelle (Fahrzeugbrief, -schein, TÜVbescheinigung)
Hoffe das hat dir geholfen !?
Michäl
Verfasst: Mo 6. Dez 2004, 00:25
von Beppo1308
hi ,
du kannst die sachen auch direkt beim tüv in den fahrzeugbrief eintragen lassen und damit dann zur anmeldestelle fahren da zahlste nochmal so 12 Eus und dann stehts im fahrzeug schein
P.S. aus welcher ecke von NRW kommste denn ????
Mfg Benno
Verfasst: Mo 6. Dez 2004, 20:22
von starletdriver
Das TÜV-Prüfungs-Zeugnis ist aber glaube ich von der Gültigkeit her zeitlich begrenzt. Also musst du das irgendwann mal eintragen lassen.
Verfasst: Mo 6. Dez 2004, 20:34
von Formi
hm, nee. is net zeitlich begrenzt
Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 20:59
von Blacky
Man hat 18 Monate Zeit das Prüfungs-Zeugnis eintragen zu lassen, danach verfällt der ganze Spass (war zumindest vor 2 Jahren noch so).
Verfasst: Mi 15. Dez 2004, 22:09
von starletdriver
Blacky hat geschrieben:Man hat 18 Monate Zeit das Prüfungs-Zeugnis eintragen zu lassen, danach verfällt der ganze Spass (war zumindest vor 2 Jahren noch so).
Das meinte ich, hatte ich auch so gehört. Und Schwein dass meins bei der Eintragung noch nicht soo alt war
Aber auch ich habe keine Ahnung ob das noch so ist.
@Blacky: Geh doch mal nach der Arbeit bei denen vorbei
