Wer weiss bescheid ?

Fragen bezüglich Zulassung, Eintragung, TüV, AU, ASU, StVzO etc.
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Gast

Wer weiss bescheid ?

Beitrag von Gast »

Hi

Ich habe folgendes Problem.
Ich möchte gerne in meinen Stalet ein Fahrwerk einbauen un eintragen lassen.
Das Problem ist ich wohne in Erfurt aber das Auto ist in Bad Hersfeld zugelassen.
Jetzt wollte ich wissen ob ich Extra nach Bad Hersfeld fahren muss um mir das Fahrwerk in mein Fahrzeugschein eintragen zu lassen ??

Danke im vorraus.

Mfg:
echt_weg
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Beitrag von echt_weg »

eintragen tut das der tüv auf einen zettel der reicht aus muÂÂsst den nur imemr bei dir führen in fahrzeugschein eintragen ist freiwillig udn das muss die behörde wo dein fahrzeuig zugelassen ist
Gast

Eintragung

Beitrag von Gast »

Hi Carfield,

es ist so wie echt_weg sagt, erst zum TÜV (egal wo), dort bekommst du einen Wisch der ähnlich aussieht wie dein Fahrzeugbrief, da tragen die die Daten des Gutachtens ein, damit gehst du auf die Zulassungsstelle wo dein Starlet zugelassen ist (da kommst du nicht drumrum) und lässt die Sachen in den Brief eintragen. Du bekommst dann auch automatisch einen neuen Fahrzeugschein mit den Eintragungen.
Also:
1) irgendein TÜV (Fahrzeugschein, Gutachten Tieferlegung)
2) "deine" Zulassungsstelle (Fahrzeugbrief, -schein, TÜVbescheinigung)

Hoffe das hat dir geholfen !?

Michäl
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Beppo1308
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Beitrag von Beppo1308 »

hi ,
du kannst die sachen auch direkt beim tüv in den fahrzeugbrief eintragen lassen und damit dann zur anmeldestelle fahren da zahlste nochmal so 12 Eus und dann stehts im fahrzeug schein ;)

P.S. aus welcher ecke von NRW kommste denn ????

Mfg Benno
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Geht nicht gibts NICHT alles ist machbar!!!!und T
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starletdriver
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Beitrag von starletdriver »

Das TÜV-Prüfungs-Zeugnis ist aber glaube ich von der Gültigkeit her zeitlich begrenzt. Also musst du das irgendwann mal eintragen lassen.
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Formi

Beitrag von Formi »

hm, nee. is net zeitlich begrenzt
Blacky
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Beitrag von Blacky »

Man hat 18 Monate Zeit das Prüfungs-Zeugnis eintragen zu lassen, danach verfällt der ganze Spass (war zumindest vor 2 Jahren noch so).
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starletdriver
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Beitrag von starletdriver »

Blacky hat geschrieben:Man hat 18 Monate Zeit das Prüfungs-Zeugnis eintragen zu lassen, danach verfällt der ganze Spass (war zumindest vor 2 Jahren noch so).
Das meinte ich, hatte ich auch so gehört. Und Schwein dass meins bei der Eintragung noch nicht soo alt war ;)

Aber auch ich habe keine Ahnung ob das noch so ist.

@Blacky: Geh doch mal nach der Arbeit bei denen vorbei ;)
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