Lasermessung und Einspruch dagegen
- Stefan256
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- Registriert: Mo 20. Aug 2007, 08:54
Lasermessung und Einspruch dagegen
So hab mal ne allgemeine Verkehrsfrage. Vorgestern abend war ich in der Stadt unterwegs, vor mir nen Laguna und ich zum überholen angesetzt. Knapp an dem Laguna vorbei, springt ein dunkler Mensch mit roter Leuchte (ohne Warnweste) bewaffnet vor mein KFz. So weit so gut Vorwurf zu schnell unterwegs. 70 bei erlaubten 50. Gemessen mit Lär aus 75m Entfernung
Meine Frage:
Hab ich irgendeine Chance das anzuzweifeln, weil lt. Beifahrerin hatte ich knapp 90 drauf und die werden wohl den Laguna anvisiert haben. Gibt es die Möglichkeit des Einspruchs und wenn ja wie stehen die Chancen.
Meine Frage:
Hab ich irgendeine Chance das anzuzweifeln, weil lt. Beifahrerin hatte ich knapp 90 drauf und die werden wohl den Laguna anvisiert haben. Gibt es die Möglichkeit des Einspruchs und wenn ja wie stehen die Chancen.
- mike-gap
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Laut Bussgeldrechner kommen da € 35,-- ,keine Punkte, keine Auswirkungen bei Probezeit, raus.
Lohnt sich da ein Einspruch mit evtl. Gericht, Anwaltskosten usw.??
Lohnt sich da ein Einspruch mit evtl. Gericht, Anwaltskosten usw.??
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daniel
- Starlet-Neugieriger
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Re: Lasermessung und Einspruch dagegen
Wenn er 90 gemessen hätte und du "nur" 70 gefahren bist, würde ich deinen Einwand verstehn... aber so rum solltest du froh seinStefan256 hat geschrieben: ...70 bei erlaubten 50. Gemessen mit Lär aus 75m Entfernung
Meine Frage:
Hab ich irgendeine Chance das anzuzweifeln, weil lt. Beifahrerin hatte ich knapp 90 drauf und die werden wohl den Laguna anvisiert haben.
Kannst höchstens vor Gericht gehn und versuchen zu beweisen das du 90 gefahren bist und deine Strafe eigentlich zu gering ist. :haudrauf:
PS: Warum nicht einfach die Strafe bezahlen, wenn man das Gesetz übertreten hat? Das soll so ne Art Lerneffekt haben
- starletdriver
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Bei ner Lasermessung wirst du keine Chance haben einen Einspruch durchzusetzen. Es gibt immer wieder Versuche, die aber nicht zugelassen werden. Ich denke mal das hat auch mit den Fehlern zu tun, die bei ner Lasermessung gemacht werden können, die man aber im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen kann. Und weil man eben wegen dieser Fehler jeden Einspruch duchbekommen würde, lässt man einen Einspruch einfach nicht zu um mehr Kohle ins Staatsäckle zu bekommen.
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Jägermeister
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Bei der Messung mit Laser müssen immer zwei Personen am Gerät sein.
Einer der misst und die andere Person als Zeuge.
Wenn du beweisen kannst dass nur einer am Gerät stand, kommste mit nem Einspruch durch.
Aber bei deinem Fall wird ichs lassen. Kein Punkt und 35Euro lohnen sich nicht um da Irgendwas zu unternehmen.
Einer der misst und die andere Person als Zeuge.
Wenn du beweisen kannst dass nur einer am Gerät stand, kommste mit nem Einspruch durch.
Aber bei deinem Fall wird ichs lassen. Kein Punkt und 35Euro lohnen sich nicht um da Irgendwas zu unternehmen.
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supra_chef
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- Registriert: Mo 18. Aug 2008, 01:04
Also wenn das 35 Euro kostet und du auch wirklich zu schnell warst, würde ich gar nicht drübernachdenken und bezahlen.
In der Schweiz mit 20 km/h zu viel hättest du gerade noch mal Glück gehabt nicht den Ausweis abzugeben. Dafür dann 2 Jahre auf ''Bewährung'' , und ca. 800 Fr. ( ca. 500 Euro Busse).
In der Schweiz mit 20 km/h zu viel hättest du gerade noch mal Glück gehabt nicht den Ausweis abzugeben. Dafür dann 2 Jahre auf ''Bewährung'' , und ca. 800 Fr. ( ca. 500 Euro Busse).
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Meine Queen: TOYOTA Supra MKIII
Irgendwann vielleicht: Supra MKIV
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- starletdriver
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Ein Richter am Amtsgericht Herford hat einen Autofahrer freigesprochen, der 21 km/h zu schnell gefahren sein soll. Begründung: Die Polizei konnte kein Foto des Verstosses vorlegen, weil sie mit einer Laserpistole gemessen hatte. Experten warnen davor, das Urteil als Freibrief für Raser zu verstehen
Quelle:
http://www.rp-online.de/public/article/ ... eweis.html

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Allradantrieb bedeutet, da
- starletdriver
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Der letzte Satz sagt doch alles, oder.Artikel hat geschrieben:Viel Widerspruch
Auch Richter Martin Laux aus Kleve widerspricht seinem Herforder Kollegen: „Ein Foto mag ja sinnvoll sein, wenn ein Polizist seine Messung aber überzeugend darlegt, ist das auch ein Beweis.â€ÂÂ
Knöner weiss, dass sein Urteil in einer höheren Instanz gekippt werden könnte. Beirren lässt er sich davon nicht: „Letztlich will ich mit meinem Urteil ein politisches Signal setzen.â€ÂÂ
