Verstehe ich das richtig ??
- Carfield
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- Registriert: Di 26. Apr 2005, 21:24
Verstehe ich das richtig ??
Hi
Ich habe mein Auto Ummelden müssen.
Das heisst ich besitze diesen neuen Dokumente.
Da stehen nur noch ein paar Reifengrösse drin.
Wenn ich das hier richtig deute kann ich mit einer ABE für die Alufelgen auch ohne Eintragung die in der ABE eigetragenen Reifen fahren.
So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/ReifenÂÂÂkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/ReifenkombiÂÂÂnationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
Was ist eure Meinung ?
Mfg:
Ich habe mein Auto Ummelden müssen.
Das heisst ich besitze diesen neuen Dokumente.
Da stehen nur noch ein paar Reifengrösse drin.
Wenn ich das hier richtig deute kann ich mit einer ABE für die Alufelgen auch ohne Eintragung die in der ABE eigetragenen Reifen fahren.
So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/ReifenÂÂÂkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/ReifenkombiÂÂÂnationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
Was ist eure Meinung ?
Mfg:
Das Leben Stinkt !!
hey, ja es stimmt dass in den neuen papieren nur noch eine reifengrösse drin steht. und es ist absoluter schwachsinn.... was das alles an probleme geben wird... sowas kann auch nur von den leuten in brüssel entschieden werden.
genauso toll ist auch, dass normalerweise alle "bemerkungen", ich glaube ziffer 33(!?) des alten fzg.briefs oder -scheins, bei erneuter anmeldung eines gebrauchtwagens nicht mehr in die neuen papiere übernommen werden sollen. zumindest macht es sich die zulassungsstelle bei mir(siegen) so ganz einfach. will man diese dinge drin stehen haben, ist es evtl. durch aufpreis möglich...
das wird noch alles so ein riesen chaos geben.... :rolleyes:
genauso toll ist auch, dass normalerweise alle "bemerkungen", ich glaube ziffer 33(!?) des alten fzg.briefs oder -scheins, bei erneuter anmeldung eines gebrauchtwagens nicht mehr in die neuen papiere übernommen werden sollen. zumindest macht es sich die zulassungsstelle bei mir(siegen) so ganz einfach. will man diese dinge drin stehen haben, ist es evtl. durch aufpreis möglich...
das wird noch alles so ein riesen chaos geben.... :rolleyes:
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- Ganz Neu hier
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Na klar ich geh nach der nächsten Eintragung vom TÃœV zur Zulassungsstelle und krieg nen neuen EU-Brief wo dann gar nichts mehr drinnen steht, oder was. Und ich kann dann dem nächstbesten Bullen erklären, dass das alles im alten Brief abgesegnet war und ich die ABEs der Teile nicht mehr mitführe und er solle sich doch bitte an die nächste Fachwerkstatt wenden um herauszufinden, dass ich mit Fahrwerk und Reifen fahren darf.
Wenn ich nämlich ABEs für Reifen und Fahrwerk habe, heisst das nicht immer, dass ich beides in Verbindung fahren darf. Es gibt nämlich Fahrwerk-ABEs da steht extra drinne nur wenn das Fahrzeug nicht bauartlich verändert wurde. Aber neue Reifen sind eine solche Änderung.
Die Einzigen die sich freuen sind die TÃœVer, die sich mit den Mängelscheinen befassen dürfen.
PS: das wurde vom Driver geschrieben.
Wenn ich nämlich ABEs für Reifen und Fahrwerk habe, heisst das nicht immer, dass ich beides in Verbindung fahren darf. Es gibt nämlich Fahrwerk-ABEs da steht extra drinne nur wenn das Fahrzeug nicht bauartlich verändert wurde. Aber neue Reifen sind eine solche Änderung.
Die Einzigen die sich freuen sind die TÃœVer, die sich mit den Mängelscheinen befassen dürfen.
PS: das wurde vom Driver geschrieben.
Ich bin der Grund warum der Driver die Schoki nicht Hasi nennen darf!
ICH FAHRE EINEN ROLLER - Macht gef
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- Skriptkiddie
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kann ich ein lied von singen. die neuen papiere sind das letze. da weiss keiner wie es ablaufen soll. Mir wären auch rad/reifen kombis gestrichen worden wären die nicht schon vorher vom tüv gestrichen. Lustigerweise hab ich nun sogar wieder 145er auf 13" im schein obwohl der tüv mir die gestrichen hatte :haudrauf: :haudrauf:
dafür hatten die leichte problemchen mit meinen eintragungen. passte nicht mehr auf eine seite. Da es für die neuen tollen scheine ja keine zweite seite zum ranheften gibt wurde mir ne zweite seite von nem alten schein rangeheftet. Das sieht sowas von bescheuert aus
dafür hatten die leichte problemchen mit meinen eintragungen. passte nicht mehr auf eine seite. Da es für die neuen tollen scheine ja keine zweite seite zum ranheften gibt wurde mir ne zweite seite von nem alten schein rangeheftet. Das sieht sowas von bescheuert aus
- KIKAO
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also wenn ihr die neuen papiere bekommt, seid ihr verpflichtet die alten sachen (brief und schein!!) mit euch zu führen, bzw. ne kopie davon. der alte brief wird euch ungültig gestempelt, aber ihr könnt ihn behalten.
und anhand von dem können die bullen sehen (zumindest in der übergangszeit -- die wahtscheinlich 5 jahre dauert) was eingetragen ist oder nicht.
wenn ihr mich fragt mal wieder der totale schwachsinn...aber glaubt mir, ich lass es jedesmal drauf ankommen wenn die mir dumm wollen. momentan hab ich zwar noch den guten alten schein, aber fürher oder später werd ich mich wohl auch beugen müssen
und anhand von dem können die bullen sehen (zumindest in der übergangszeit -- die wahtscheinlich 5 jahre dauert) was eingetragen ist oder nicht.
wenn ihr mich fragt mal wieder der totale schwachsinn...aber glaubt mir, ich lass es jedesmal drauf ankommen wenn die mir dumm wollen. momentan hab ich zwar noch den guten alten schein, aber fürher oder später werd ich mich wohl auch beugen müssen
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich h
- KIKAO
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bei uns bekommste bei abmeldung alten brief und schein zurück. schein wird als ungültig gestempelt = zeichen dafür, dass fahrzeug abgemeldet ist. ne extra abmeldebescheinigung wie früher gibts dafür nicht mehr.
wenn du nun wieder anmeldest, erhälst du neue fahrzeugpapiere, nr. I und II. dafür werden alter brief und alter schein eingezogen. gleichzeitig werden aber sämtliche eintragungen, die in brief und schein vermerkt waren, nicht übernommen. und das ist halt der schwachsinn. da hilft echt nur vorher brief/schein kopieren, wenn sie die polizei damit später abspeisen lässt. sicher besser als nichts...
wenn du nun wieder anmeldest, erhälst du neue fahrzeugpapiere, nr. I und II. dafür werden alter brief und alter schein eingezogen. gleichzeitig werden aber sämtliche eintragungen, die in brief und schein vermerkt waren, nicht übernommen. und das ist halt der schwachsinn. da hilft echt nur vorher brief/schein kopieren, wenn sie die polizei damit später abspeisen lässt. sicher besser als nichts...