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25kmh zu schnell ausserorts

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 14:40
von stroke
hey ich wurde leider mit 25kmh zu schnell geblitzt weil von hinten ein audi angeschossen kam und ich da schnell von der spur wollte....naja aber egal dumm gelaufen.

PROBLEM: Ich bin noch in der Probezeit und hab auch schon ein aufbauseminar gemacht...
ich bekomme soweit ich das weiss nen Punkt (siehe unten)

"Sie sind ausserhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 40 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Ausserdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes grösseres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bussgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen."

heisst das das ich wenn ich schon einmal ein seminar gemacht habe nich noch mal eins machen muss ????

in dem schreiben steht "Falls sie sich äussern , werde ich unter berücksichtigung ihrer angaben entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird.

Nütz das was wenn ich denen das mit dem Audi erzähle und sag das ich einfach da wechwollte damit der mir nicht reinbrettert ????

bin gerade echt verunsichert weil ich son scheiss jetzt echt nicht nochmal gebrauchen kann und das wegen 5kmh zu schnell.....

Wie sieht das mit der Probezeit aus bekomm ich dann nochmal 2 jahre drauf ???


thx

gruss
stroke

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 15:15
von Schokomaeuschen
also i würde es den versuchen zu erklären mit dem audi, aber ob die es akzeptieren kann i mir kaum vorstellen... des sind Beamte...

ich weiss von meiner sister, dass man nach dem aufbauseminar noch zweimal schwerfällig auffallen darf, ansonsten is, glaub i, der führerschein erstma wech... aber das kann i dir net genau sagen...

aber i denk dein wirst behalten, aber die strafe könnte natürlich etwas höher ausfallen, denk i... und den punkt wirst au mit sicherheit bekommen...

würde sagen wart erstma ab...

falls i dir falsche infos gegeben haben sollte, dann sorry..., denn i hab mit sowas noch net zu tun gehabt... zum Glück

glg Schoki

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 15:40
von driver.87
"Sie sind ausserhalb geschlossener Ortschaften 21 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 40 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Ausserdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes grösseres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bussgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Strassenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

-----------

Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de"

hi erstmal, habe auch gehört, dass es nicht 2mal eine Probezeitverlängerung gibt. Mehr weiss ich aber auch nicht, wobei 21 ja nicht wirklich viel ist. Ich fahr auf der AB ständig 20 und mehr drüber als erlaubt ist. Werde das jetzt mal lassen.
Aber auf jeden Fall schreiben, und zwar die Wahrheit. Wie siehts aus mit Foto? Bist du erkennbar? Ist der Wagen auf deine Eltern zugelassen?
mfg viel Glück!

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 17:42
von stroke
Danke erstmal...
das mit dem Foto is lustig da is keins bei !! Ausserdem steht unter Auto "OPEL".
Der Wagen ist auf mich zugelassen.
Ich werd denen das mal mit dem Audi erzählen und dann gucken was passiert.

gruss
stroke

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 19:46
von XXLGirl
Also ganz ehrlich - ich mein dass du denen die Wahrheit erzählen musst, ist ja denk ich ma klar. Trotzdem würde ich an deiner Stelle erst das Foto anfordern, denn normaler weise ist es gleich dabei und wenn sie schon ned das Auto erkennen, und das Foto ned gleich mitschicken, dann lässt sich vermuten, dass sie es ned genau erkennen konnten. Also ich an deiner stelle würde mir das Bild schicken lassen und erst dann reagieren.
MFG
Nadine

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 21:12
von mucky72
Solange nicht klar ist wer gefahren ist, sind die Beamten in Beweispflicht und nicht du. Mein Bruder hatte mal einen anderen Fall, Über 5 Sekunden über rote Ampel gefahren. Er bestritt es, weils man nicht genau auf den Bild erkennen konnnte. Dann kam mein Vater ins SPiel er war der Halter und dann ich weil ich sein Bruder bin. Alles zog sich ewig heraus und nach einem viertel Jahr war es dann verjährt, wusste auch nicht das es sowas gibt. Das Verfahren wurde eingestellt und die Beamten haben mich nochmal besucht um mir das mitzuteilen und zeigten mir anschliessend das Foto von der Blitzampel und ich sagte nur ich weiss nicht wer das ist*hehe
Also nicht einschüchtern lassen, sonst ist der Lappen evtl wech.........

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 21:38
von stroke
ja ich will auf jedenfall erstmal das Foto sehen und dann werde ich vl sagen issn kumpel gefahren ....

Verfasst: Di 21. Nov 2006, 22:02
von Overdrive
Frag doch mal bei der Fahrschule deines Vertrauens oder beim ADAC. Meistens wissen die dat auch, kommt sicher häufiger vor.

Ausserorts 21 km/h zuviel ist ja kein ernstes Verbrechen, Bussgeld und Pünktchen. Gibt da ja noch diese A und B - Verstösse bei der Probezeit.

Verfasst: Mi 22. Nov 2006, 00:10
von Umpelinchen
Hi!
Also ich würde mir auch mal das Foto zeigen lassen!

Verfasst: Mi 22. Nov 2006, 00:18
von KIKAO
WICHTIG!!
Sag am besten garnix, ohne nen Anwalt - klingt zwar irgendwie hochgestochen, is aber echt so! ich dachte auch mal - sag lieber die warheit mit den selbst getönten rückleuchten, und das ging fast richtig in die hose (über'n anwalt wurde das nachher fallen gelassen).

ich würde an deiner stelle das bild anfordern und dann versuchen zu sagen es war jemand anders - vielleicht dein vater, dem macht das bestimmt nix, zumindest muss dann keiner laufen etc.

das mit der warheit sagen is bei den bullen immer so ne sache, und mal ehrlich - wieso solltest du, belohnt wirst dafür bestimmt nicht - und es geht ja nich um nen mord :D

also schau mal nach ob du nicht irgendwo (vielleicht bei deinem dad) ne rechtsschutzversicherung hast - dann kost dich der anwalt auch nix!!

nur bloss nix zugeben - das macht es nurnoch schlimmer, und überleg mal wer da nicht sagt er musste so schnell fahren ;)
entweder hast glück, oder du bekommst die strafe halt im schlimmsten fall - aber das würdest auch wenn du ein ehrlicher mensch bist (das währt nämlich nicht immer am längsten!)

Verfasst: Do 23. Nov 2006, 11:30
von jorgmann
Das Problem ist, sie können das gesicht mit dem Ausweis vergleichen. Und wenn die das tun, dann wirds richtig lustig.

Ich wurde auch vor kurzem geblitzt an der ampel. konnte nich bremsen. Es regnete, Spurrillen kein ABS :) länger als 2 sek. das heisst 125Euro, 4 Punkte und 1 Monat. Schei..e. Wir habe schon mit dem beamtem telefoniert. Ich muss eine erklärung schreiben. und evtl. kriege ich keinen fahrverbot.

Verfasst: Do 23. Nov 2006, 11:41
von Schokomaeuschen
also das mit dem bild ist so ne sache, denn meistens erkennt man die person gar net richtig...

villeicht kann jemand der keine probezeit mehr hat, des übernehemen... so bekommst auf keinen falöl n fahrverbot...

wenn es natürlich so ist, dann man dich genau auf dem bild erkennt, dann musst wohl oder übel dich mit den b..... anlegen...

aber wie olli (kikao) schon schrieb, wenn alles nix hilft dann n anwalt nehmen...

glg schoki alias doro

Verfasst: So 26. Nov 2006, 10:59
von FOLfoxy
Also wenn das jetzt in Österreich passiert wäre hätte ich dir weiterhelfen können. Dort haben mich 25km/h 70eur gekostet.
Ich bin erst zweimal geblitzt wurden, nur dir briefe kommen zu meiner mam und die sagt immer nur ich solls zahlen un fertig is es.