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Neue Fahrzeugpapiere ab 2006: Für den P8 keine 165er mehr!

Verfasst: Di 11. Apr 2006, 17:08
von reznor
Hi Leute,

als ich heute beim TÜV war, musste der Angestellte erst mal in seinem unergründlichen Computer Programm fahnden, ob ich mit meinen 165er Reifen fahren darf. In den neuen Fahrzeugpapieren (heisst jetzt übrigens nicht mehr Kfz-Brief und -Schein, sondern Zulassungsbescheinigung Teil 1+2) stehen nämlich nur noch die 145er Reifen drin! Er meinte allerdings, dass auch Zukunft deswegen nicht mit Problemen zu rechnen sei. Aber wieso denn bloss? :nixweis:

Grüsse,
Helge

Verfasst: Mi 12. Apr 2006, 09:10
von starletdriver
Weil du eiunfach nur darauf bestehen musst, dass die 165er im Schein bei Sondereintragungen stehen. Die gibt es nämlich auch weiterhin. Nur die Tussen beim Amt haben doch eh keine Ahnung was los ist.

Verfasst: Mi 12. Apr 2006, 10:50
von Blacky
Genau! Beim umschreiben drauf achten, dass Nachher auch alles drinsteht was vorher drinstand! Dazu sind sie normalerweise verpflichtet, aber viele schauen nicht richtig nach, und lassen dann sowas wie die 165er weg.

Verfasst: Fr 14. Apr 2006, 17:53
von jorgmann
Aber alle eintragungen wie Fahrwerk etc. gehen verloren

Verfasst: Fr 14. Apr 2006, 19:17
von echt_weg
jorgmann hat geschrieben:Aber alle eintragungen wie Fahrwerk etc. gehen verloren
das ist falsch!
das einzige was nicht eingetragen wird sind wenn es serienmässig 2 rad/reifen kombis gibt dann wird eine nicht übertragen - trotzdem darf man die aber fahren. alle zusätzlichen eintragungen gehen nicht verloren

Verfasst: Fr 14. Apr 2006, 19:31
von jorgmann
Habe bei TÜV nord gefragt. Alles was nicht original ist, wird nicht übertragen. Weil die neuen Eintragungen für neue Scheine anders sind. Das einzige, was man machen kann ist alten Schein nehmen und mitfürhen. Doch eininge Zullasungsstellen nehmen dafür 12 Euro.

Zweite möglichkeit: alles noch mal abnehmen lassen :D

Verfasst: Fr 14. Apr 2006, 19:45
von mirK
ist doch völliger quatsch, die andre reifengrösse ( mit alus ) waren bei mir auf dem neuen auch im fahrzeugschein eingetragen und sind mit in die zulassungsbescheinigung übertragen worden. habe alsu nun auch die 3 reifengrössen im neuen schein drin stehen

Verfasst: Sa 15. Apr 2006, 02:05
von reznor
Glaubst Du ich bin blind oder kann nicht lesen?
Soll ich das Ding für Dich einscannen?

Verfasst: Sa 15. Apr 2006, 09:51
von echt_weg
@jorgmann
dann hat der tüv dir scheiss erzählt ganz einfach - es stimmt definitiv nicht

@mirK
dann hast glück gehabt das die beide übernommen haben.
haben die die zweite grösse dann als bemerkung mit eingetragen? dann hast glück gehabt machen müssen die das nicht. Ist aber auch völlig egal weil man die grösse die voom hersteller freigegeben sind auch fahren darf wenn sie nicht im schein stehen

Verfasst: Sa 15. Apr 2006, 14:33
von starletdriver
na toll und jedes Mal wenn ich mit 165ern rumdüse rufen die Bullen bei Toyota an und fragen ob ich das darf. Völliger Blödsinn wie ich finde und irgendwo nen Freifahrtschein, da die Bullen sich sicher net den Aufwand machen.

Verfasst: So 16. Apr 2006, 14:17
von jorgmann
Na dann einfach den alten Schein mitführen

Verfasst: So 16. Apr 2006, 17:00
von KIKAO
also bei uns hat die tusse vom amt auch keine ahnung gbehabt - und nach dem ich dann den riesen laden geschoben hab und zum chef durfte, hat der mir gesagt man soll einfach ne kopie vom alten schein & Brief mitführen!!

Ich finds total bescheuert!! Typisch Deutsch - wenn wir uns an was anpassen gehts meistens nach hinten los!!
Aber von mir aus sollen sich die Bullen ruhig den arsch-abfragen wenn nimmer alles im schein steht!

Verfasst: So 16. Apr 2006, 17:34
von eyekeyfun
Oder die machen es sich einfach:

Mängelkarte und fertig arbeit. :(

Verfasst: So 16. Apr 2006, 18:43
von Claudia'P9
ich habe bisher mitbekommen, dass die strassenverkehrsämter das regional anders regeln.
manche freuen sich über den nebenverdienst und die übertragung von den alten eintragungen in die neue zulassungsbescheinigung kostet aufpreis, und andere machen es automatisch oder auf anfrage kostenlos...

mängelkarte wird die polizei nicht so einfach ausstellen können, denn mit einführung der neuen papiere liegt die beweislast nun bei den grün-weissen und nicht mehr beim fzg.-halter. der musste ja früher anhand der papiere beweisen können, dass das was er da am fzg. geändert hat, erlaubt ist. nun muss aber die polizei dir beweisen können, dass das was du am auto gemacht/geändert hast, nicht erlaubt ist.

Verfasst: So 16. Apr 2006, 20:30
von jorgmann
Claudia'P9 hat geschrieben:nun muss aber die polizei dir beweisen können, dass das was du am auto gemacht/geändert hast, nicht erlaubt ist.
Das klingt nicht schlecht

Verfasst: Mi 19. Apr 2006, 00:33
von KIKAO
dann sagst einfach jedes mal "ne, ne meister - das alles ORGINAL!"

Verfasst: Mi 26. Apr 2006, 10:55
von DerOlli
eyekeyfun hat geschrieben:Oder die machen es sich einfach:

Mängelkarte und fertig arbeit. :(
ist Quark.

In meinem neuen Schein vom MR2 stehen übrigens alle Eintragungen, die auch vorher eingetragen waren. Ausser eben Serien Reifenkombi 2, aber wie schon gesagt wurde, muss die Polizei Dir nachweisen, das es nicht Serie ist.

Im neuen "Brief" stehen keine Eintragungen mehr drin.

Bild

Bild

Verfasst: Do 27. Apr 2006, 19:15
von Krautkiller
Womit dann aber auch sichergestellt ist, das die Grün-Weissen sich den Arsch abfragen werden, falls etwas nicht eingetragen ist :-)

Verfasst: Do 27. Apr 2006, 19:47
von Blacky
Bei uns auf der Zulassung klappt das wunderbar, einfach nett gefragt und die 2. Reifengrösse steht auch mit auf dem neuen Schein.

Verfasst: Mi 24. Mai 2006, 17:04
von marchk10
Um ganz genau zu sein sieht es so aus:
Für alle eingetragenen Sachen gillt der Bestandsschutz.. Am anfang der Umstellung kam es ja vereinzelt vor, dass Pkws kommplett neu abgenommen werden sollten. Dagegen wurde Erfolgreich geklagt. Diese Anbauteile MÜSSEN übernommen werden.
Ausnahmen sind eintragungen die im Nachhinein ausdrücklich verboten werden vgl. Aluheckspoiler da hier die Gefahr zu gross ist.
Bei den Ramböcken auf den Gelände wagen gillt jedoch der Besandtsschutz, jedoch werden keine neuen mehr eingetragen.

Bei den Radreifenkombinationen sieht das nun folgendermassen aus:
Die Sondergrösse muss eingetragen werden wenn de Fahrer das wünscht.
Die Originalberefung muss NICHT eingetragen werden, es ist ab möglich, jedes Amt hält es da anders.

Es ist aber immer sicherer die grössten breiten Schlappen die man fahren will einzutragen, da man beim Händler leicht ein Gutachten für die Seriengrösse bekommt.

Verfasst: Fr 23. Feb 2007, 16:44
von Futurama
Na Toll heute bei Umschlüsseln gewesen(KLR) und haben bei mir auch nur 145 eingetragen.Schade das ich den Thread nicht davor gelsen habe :(

Verfasst: Fr 23. Feb 2007, 19:54
von jorgmann
einfach die Serie Grösse weiter fahren. falls etwas passiert, kann man immer noch nachweisen, dass die Grösse original ist.

Werde in einer Woche auf Sommerkennzeichen ummelden und endlich KLR eintragen lassen. Hoffentlich kriege ich den Steuer zurück.

Kann man eigentlich selbst auswählen welche Monate ich fahren möchte und sind dass immer 6 Monate??

Verfasst: Fr 23. Feb 2007, 20:05
von starmotion
das nur noch eine reifengrösse in den papieren steht muss nicht sein!
es wird lediglich nur eine grösse in den punkten 15.1 und 15.2 aufgeführt
du hättest dir die 165er in das feld für eintragungen übertragen lassen können, (punkt 22)

Verfasst: So 25. Feb 2007, 02:50
von KIKAO
naja, bringt trotzdem nix - den dann musst für die andern reifengrössen trotzdem den alten schein mitführen, oder halt ne kopie.

@jorgmann: jop kannst selbst bestimmen von wann bis wann du fahren willst!

Verfasst: So 25. Feb 2007, 11:28
von jorgmann
@kikao, danke :)

Und wie ist es mit den Versichterungs prozenten? Wenn er als zweitwagen kommt, kriegt er wieder 85% und danach? wir er dann auch runtergestufft, weil der Erstwagen runtergestufft wird? Oder bleibt er dann auf 85%???