nachtrag f437?!
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nachtrag f437?!
hab gestern gesehn, dass ich auf meinem starlet 165/70r13 79t reifen drauf hab, im fahrzeugschein steht aber drinn, dass ich eigentlich nur 145r13 74s draufziehen dürfte...hab das auto so bekommen mit den reifen und frag mich, ob genau dieser "f437*nachtrag I" unter dem punkt "K"mir erlaubt, mit diesen reifgen zu fahren und wenn ja, ob ich vielleicht noch grössere reifen draufziehen dürfte? wäre cool wenn jemand ahnung davon hätte!
und dann noch eine andere frage: wenn ich jetzt irgendwelche felgen kaufe auch mit 13 zoll, ohne abe usw., zieh aber genau die gleichen reifen drauf, wie ich jetzt drauf habe, also sprich 165/70r13 79t, muss ich dann überhaupt noch ne abe oder sonst was vorweisen oder nicht? bin grad total verwirrt, gibt für mich keinen sinn.....müssen denn andere felgen auch eingetragen werden auch wenn sie total die "gleichen abmessungen" haben wie die originalen sprich wenn die erlaubten reifen da auch drauf passen?!
danke schon mal im voraus!
david
und dann noch eine andere frage: wenn ich jetzt irgendwelche felgen kaufe auch mit 13 zoll, ohne abe usw., zieh aber genau die gleichen reifen drauf, wie ich jetzt drauf habe, also sprich 165/70r13 79t, muss ich dann überhaupt noch ne abe oder sonst was vorweisen oder nicht? bin grad total verwirrt, gibt für mich keinen sinn.....müssen denn andere felgen auch eingetragen werden auch wenn sie total die "gleichen abmessungen" haben wie die originalen sprich wenn die erlaubten reifen da auch drauf passen?!
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- Quite
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Generell brauchst du für alle Alufelgen eine ABE oder ein Gutachten mit dem du die Felgen dann eintragen kannst, bzw. musst. Bei den reifen kannst du alle Modelle die im Schein stehen fahren, standartmässig sind das 145/80R13 und 165/70R13. Alle anderen Grössen musst du eintragen lassen.
Die Zahl und der Buchstabe ganz am Ende, zb. 79t, sind die Traglast (79) und der Reifenindex (T) für die zulässige Geschwindigkeit.
In den nuene fahrzeugschein (EU-Scheine) stehen von den Werksangaben meist nur noch eine grösse drin, die anderen stehen meist in den Anlagen, weiss jetzt nicht ob das "K" ist. 165/70R13 darft du aber auf jedenfall fahren.
Die Zahl und der Buchstabe ganz am Ende, zb. 79t, sind die Traglast (79) und der Reifenindex (T) für die zulässige Geschwindigkeit.
In den nuene fahrzeugschein (EU-Scheine) stehen von den Werksangaben meist nur noch eine grösse drin, die anderen stehen meist in den Anlagen, weiss jetzt nicht ob das "K" ist. 165/70R13 darft du aber auf jedenfall fahren.
- DD-XT78
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bzw. stehen die im alten fzg.-brief
wie zb. ziff. 20 u.21 A.felge 4 1/2Jx13, ziff. 22 u.23 A.felge 5Jx13 OD. 5Jx13H2
wenn du alufelgen genau dieser im brief serienmässigen eintragungen hast (ab werk ?!?) dann reicht glaube ich das mitführen der ABE und diese müssen nicht eingetragen werden!
oder QUITE??
wie zb. ziff. 20 u.21 A.felge 4 1/2Jx13, ziff. 22 u.23 A.felge 5Jx13 OD. 5Jx13H2
wenn du alufelgen genau dieser im brief serienmässigen eintragungen hast (ab werk ?!?) dann reicht glaube ich das mitführen der ABE und diese müssen nicht eingetragen werden!
oder QUITE??
- VitoCalzone
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also darf ich bis 165/70 r13 fahren, grössere aber nicht? und warum steht das dann nicht bei mir im fahrzeugschein? is doch alles sowieso blöde! scheiss tüv, gibt nix schlimmeres als n typischer ossi, der meint immer alles besser zu wissen (nix gegen ossis )........und dann auch noch kohle ohne ende kassieren wollen!
also wenn ich jetzt andere felgen hab, sagen wir einmal 13 Zoll, Felgenbreite 5,5j und Einpresstiefe 38, dann muss ich die trotzdem eintragen lassen weils keine abe dafür gibt, obwohl ich da auch meine 165/70 r13 draufziehen könnt!? und dann auch noch dem ossi bis 70€ für ne einzelabnahme berappen, ich glaub ich spinn! das rentiert sich ja gar nicht...
also wenn ich jetzt andere felgen hab, sagen wir einmal 13 Zoll, Felgenbreite 5,5j und Einpresstiefe 38, dann muss ich die trotzdem eintragen lassen weils keine abe dafür gibt, obwohl ich da auch meine 165/70 r13 draufziehen könnt!? und dann auch noch dem ossi bis 70€ für ne einzelabnahme berappen, ich glaub ich spinn! das rentiert sich ja gar nicht...
- VitoCalzone
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ich weiss nicht obs für die felgen ne abe überhaupt gibt, hab ich bis jetzt noch nicht rausgefunden.....aber selbst wenn, dann müsst ich beim hersteller noch 20€ dafür zahlen, die haben auch nen schaden :wand: naja wär wenigstens billiger als einzelabnahme...hier mal die felgen:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0241603839
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- Quite
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nee.. die abe kann man meisst extra erhalten!!!
sie stehen nicht im schein WEIL IM NEUEN SCHEIN NUR NOCH EINE REIFENGRÖSSE STEHT darum bekommst du ja den alten entwerteten brief dazu.. und wenn du dir bei atu jetzt eine 5Jx13 felge holst und 165/70 in der ABE steht und diese ohne auflgen passen da sie ja im schein/brief stehen brauchst du die ABE nur im fahrzeug mitführen und musst diese nicht eintragen!!
sie stehen nicht im schein WEIL IM NEUEN SCHEIN NUR NOCH EINE REIFENGRÖSSE STEHT darum bekommst du ja den alten entwerteten brief dazu.. und wenn du dir bei atu jetzt eine 5Jx13 felge holst und 165/70 in der ABE steht und diese ohne auflgen passen da sie ja im schein/brief stehen brauchst du die ABE nur im fahrzeug mitführen und musst diese nicht eintragen!!
- DD-XT78
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Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile [Bearbeiten]Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) wird für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Sonderräder wie Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können. Ausserdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.
Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Ãœbereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Um jedoch keine Missverständnisse bei einer Verkehrskontrolle zu erzeugen, sollte alles Informationsmaterial der Hersteller hierüber mitgeführt werden, sofern vorhanden. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.
Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen, das sogenannte „E-Prüfzeichen“, sichtbar ist, muss der Fahrzeugführer nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 StVZO keine Kopie der EG-Betriebserlaubnis beziehungsweise der Ãœbereinstimmungsbescheinigung vorweisen können. Um jedoch keine Missverständnisse bei einer Verkehrskontrolle zu erzeugen, sollte alles Informationsmaterial der Hersteller hierüber mitgeführt werden, sofern vorhanden. Ist der Verwendungsbereich des Teils jedoch eingeschränkt, so hat der Hersteller nach § 3 Abs. 5 EG-TypV Angaben über die Beschränkungen und Vorschriften zum Einbau mitzuliefern.
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Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge [Bearbeiten]Die Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird nach Prüfung dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge erteilt. Alle diesem Muster entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis eine Zulassungsbescheinigung Teil zwei (früher: Fahrzeugbrief), die bei der Zulassung des Fahrzeuges vorgelegt werden muss. Die ABE kann nach Ablauf einer festgesetzten Frist erlöschen, z. B. bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt oder wenn der genehmigte Typ den Vorschriften nicht mehr entspricht. Die aufgrund der ABE für das einzelne Fahrzeug erteile Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (näheres dazu siehe § 19 Abs. 2 StVZO).
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edit: Bitte hier keine ABEs veröffentlichen, denn diese sind Eigentum der jeweiligen Firmen(etc.) Wenn diese sie kostenlos zur Verfügung stellen könnt ihr gerne Links posten, aber wenn hier Abschriften/Kopien etc auftauchen kann das Ärger geben
Zuletzt geändert von DD-XT78 am Mi 16. Jul 2008, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
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ja klar weiss ich dass man die extra erhalten kann du verwirrst mich grad voll! ich kann doch nicht irgendeine abe für diese felgen nehmen, sondern brauch die abe, die für diese felgen und meinen p8 gelten! oder blick ich jetzt gar nichts mehr?! mit welcher absicht hast du mir denn das ding da oben reingestellt? soweit ich das alles verstanden hab (oder auch nicht) gilt die abe dort oben für eine felge von bavaria technik oder so ähnlich....
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hab ich gemacht und die hellen köpfe schreiben hin: man soll sich schlau malchen, ob es eine abe für dein auto gab oder nicht und wenn ja, dann kannst du eine abe für 20€ anfordern.....aber nur wenns eine gab! also entweder sind die völlig bescheuert oder ich bins....wart ich such mal die seite wo des stand...
edit: so bitteschön!
http://www.raid-rdi.com/
und da klickste jetzt dann mal auf der rechten seite auf "ABE & GUTACHTEN"...is rot hinterlegt
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also woraus ich jetzt glaub ich schlau geworden bin: das f437 in meinem fahrzeugschein ist einfach die abe-nummer, die auf der abe stehen muss, dass es für meinen starlet gilt...atiwe baut anscheinend seit 1994 keine felgen mehr und ich frage mich wenn ich bei denen jetzt anfrage, ob die überhaupt ne abe haben die auch für nen p8 gilt! weil ich hab gehört von leuten, die mal eine abe für diese felgen hatten, dass der p7 drinne stand, der p8 aber (noch) nicht und wenn die '94 aufgehört haben, dann haben die fürn p8 sicher keine abe mehr!......oder meint ihr die stellen die im nachhinein noch aus
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ja oh man ich glaub ihr versteht mich noch nicht, aber is ok. der jetzige standpunkt sieht so aus, als ob es für den p8 kein abe gibt weil die anno 94 aufgehört haben mit felgen herstellen. und dann kommt obligatorisch die einzelabnahme => kostet viel aber ich denk ich krieg das schon irgendwie gebacken
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Steht in den Felgen eine KBA Nummer? Wenn ja, ruf einfach mal beim KBA in Flensburg an und frag, ob es dafür in Kombination mit Deinem Auto ein Gutachten/ABE gibt. Nur weil sie ÂÂ94 aufgehört haben Felgen herzustellen heisst das nicht, dass sie vorher nicht ein Gutachten für den P8 gemacht haben könnten.
Um was für Felgen geht es denn überhaupt genau?
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