Neue Fahrzeugpapiere ab 2006: Für den P8 keine 165er mehr!
- reznor
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Neue Fahrzeugpapiere ab 2006: Für den P8 keine 165er mehr!
Hi Leute,
als ich heute beim TÃœV war, musste der Angestellte erst mal in seinem unergründlichen Computer Programm fahnden, ob ich mit meinen 165er Reifen fahren darf. In den neuen Fahrzeugpapieren (heisst jetzt übrigens nicht mehr Kfz-Brief und -Schein, sondern Zulassungsbescheinigung Teil 1+2) stehen nämlich nur noch die 145er Reifen drin! Er meinte allerdings, dass auch Zukunft deswegen nicht mit Problemen zu rechnen sei. Aber wieso denn bloss? :nixweis:
Grüsse,
Helge
als ich heute beim TÃœV war, musste der Angestellte erst mal in seinem unergründlichen Computer Programm fahnden, ob ich mit meinen 165er Reifen fahren darf. In den neuen Fahrzeugpapieren (heisst jetzt übrigens nicht mehr Kfz-Brief und -Schein, sondern Zulassungsbescheinigung Teil 1+2) stehen nämlich nur noch die 145er Reifen drin! Er meinte allerdings, dass auch Zukunft deswegen nicht mit Problemen zu rechnen sei. Aber wieso denn bloss? :nixweis:
Grüsse,
Helge
- starletdriver
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das ist falsch!jorgmann hat geschrieben:Aber alle eintragungen wie Fahrwerk etc. gehen verloren
das einzige was nicht eingetragen wird sind wenn es serienmässig 2 rad/reifen kombis gibt dann wird eine nicht übertragen - trotzdem darf man die aber fahren. alle zusätzlichen eintragungen gehen nicht verloren
- jorgmann
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Habe bei TÃœV nord gefragt. Alles was nicht original ist, wird nicht übertragen. Weil die neuen Eintragungen für neue Scheine anders sind. Das einzige, was man machen kann ist alten Schein nehmen und mitfürhen. Doch eininge Zullasungsstellen nehmen dafür 12 Euro.
Zweite möglichkeit: alles noch mal abnehmen lassen
Zweite möglichkeit: alles noch mal abnehmen lassen
- mirK
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@jorgmann
dann hat der tüv dir scheiss erzählt ganz einfach - es stimmt definitiv nicht
@mirK
dann hast glück gehabt das die beide übernommen haben.
haben die die zweite grösse dann als bemerkung mit eingetragen? dann hast glück gehabt machen müssen die das nicht. Ist aber auch völlig egal weil man die grösse die voom hersteller freigegeben sind auch fahren darf wenn sie nicht im schein stehen
dann hat der tüv dir scheiss erzählt ganz einfach - es stimmt definitiv nicht
@mirK
dann hast glück gehabt das die beide übernommen haben.
haben die die zweite grösse dann als bemerkung mit eingetragen? dann hast glück gehabt machen müssen die das nicht. Ist aber auch völlig egal weil man die grösse die voom hersteller freigegeben sind auch fahren darf wenn sie nicht im schein stehen
- starletdriver
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also bei uns hat die tusse vom amt auch keine ahnung gbehabt - und nach dem ich dann den riesen laden geschoben hab und zum chef durfte, hat der mir gesagt man soll einfach ne kopie vom alten schein & Brief mitführen!!
Ich finds total bescheuert!! Typisch Deutsch - wenn wir uns an was anpassen gehts meistens nach hinten los!!
Aber von mir aus sollen sich die Bullen ruhig den arsch-abfragen wenn nimmer alles im schein steht!
Ich finds total bescheuert!! Typisch Deutsch - wenn wir uns an was anpassen gehts meistens nach hinten los!!
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Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich h
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ich habe bisher mitbekommen, dass die strassenverkehrsämter das regional anders regeln.
manche freuen sich über den nebenverdienst und die übertragung von den alten eintragungen in die neue zulassungsbescheinigung kostet aufpreis, und andere machen es automatisch oder auf anfrage kostenlos...
mängelkarte wird die polizei nicht so einfach ausstellen können, denn mit einführung der neuen papiere liegt die beweislast nun bei den grün-weissen und nicht mehr beim fzg.-halter. der musste ja früher anhand der papiere beweisen können, dass das was er da am fzg. geändert hat, erlaubt ist. nun muss aber die polizei dir beweisen können, dass das was du am auto gemacht/geändert hast, nicht erlaubt ist.
manche freuen sich über den nebenverdienst und die übertragung von den alten eintragungen in die neue zulassungsbescheinigung kostet aufpreis, und andere machen es automatisch oder auf anfrage kostenlos...
mängelkarte wird die polizei nicht so einfach ausstellen können, denn mit einführung der neuen papiere liegt die beweislast nun bei den grün-weissen und nicht mehr beim fzg.-halter. der musste ja früher anhand der papiere beweisen können, dass das was er da am fzg. geändert hat, erlaubt ist. nun muss aber die polizei dir beweisen können, dass das was du am auto gemacht/geändert hast, nicht erlaubt ist.
- jorgmann
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ist Quark.eyekeyfun hat geschrieben:Oder die machen es sich einfach:
Mängelkarte und fertig arbeit.
In meinem neuen Schein vom MR2 stehen übrigens alle Eintragungen, die auch vorher eingetragen waren. Ausser eben Serien Reifenkombi 2, aber wie schon gesagt wurde, muss die Polizei Dir nachweisen, das es nicht Serie ist.
Im neuen "Brief" stehen keine Eintragungen mehr drin.
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Um ganz genau zu sein sieht es so aus:
Für alle eingetragenen Sachen gillt der Bestandsschutz.. Am anfang der Umstellung kam es ja vereinzelt vor, dass Pkws kommplett neu abgenommen werden sollten. Dagegen wurde Erfolgreich geklagt. Diese Anbauteile MÃœSSEN übernommen werden.
Ausnahmen sind eintragungen die im Nachhinein ausdrücklich verboten werden vgl. Aluheckspoiler da hier die Gefahr zu gross ist.
Bei den Ramböcken auf den Gelände wagen gillt jedoch der Besandtsschutz, jedoch werden keine neuen mehr eingetragen.
Bei den Radreifenkombinationen sieht das nun folgendermassen aus:
Die Sondergrösse muss eingetragen werden wenn de Fahrer das wünscht.
Die Originalberefung muss NICHT eingetragen werden, es ist ab möglich, jedes Amt hält es da anders.
Es ist aber immer sicherer die grössten breiten Schlappen die man fahren will einzutragen, da man beim Händler leicht ein Gutachten für die Seriengrösse bekommt.
Für alle eingetragenen Sachen gillt der Bestandsschutz.. Am anfang der Umstellung kam es ja vereinzelt vor, dass Pkws kommplett neu abgenommen werden sollten. Dagegen wurde Erfolgreich geklagt. Diese Anbauteile MÃœSSEN übernommen werden.
Ausnahmen sind eintragungen die im Nachhinein ausdrücklich verboten werden vgl. Aluheckspoiler da hier die Gefahr zu gross ist.
Bei den Ramböcken auf den Gelände wagen gillt jedoch der Besandtsschutz, jedoch werden keine neuen mehr eingetragen.
Bei den Radreifenkombinationen sieht das nun folgendermassen aus:
Die Sondergrösse muss eingetragen werden wenn de Fahrer das wünscht.
Die Originalberefung muss NICHT eingetragen werden, es ist ab möglich, jedes Amt hält es da anders.
Es ist aber immer sicherer die grössten breiten Schlappen die man fahren will einzutragen, da man beim Händler leicht ein Gutachten für die Seriengrösse bekommt.
- jorgmann
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einfach die Serie Grösse weiter fahren. falls etwas passiert, kann man immer noch nachweisen, dass die Grösse original ist.
Werde in einer Woche auf Sommerkennzeichen ummelden und endlich KLR eintragen lassen. Hoffentlich kriege ich den Steuer zurück.
Kann man eigentlich selbst auswählen welche Monate ich fahren möchte und sind dass immer 6 Monate??
Werde in einer Woche auf Sommerkennzeichen ummelden und endlich KLR eintragen lassen. Hoffentlich kriege ich den Steuer zurück.
Kann man eigentlich selbst auswählen welche Monate ich fahren möchte und sind dass immer 6 Monate??
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