Erfahrungen mit Koni Garantie

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rubia
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Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von rubia »

Hallo zusammen,

laut meinem Werkstattmeister haben es meine hinteren Stossdämpfer hinter sich und müssen/sollten für den TÃœV erneuert werden ...
... nun, ich habe seit Jahren gelbe Koni Sportdämpfer, da ist ja theoretisch lebenslange Garantie drauf.

Ich habe jetzt einiges darüber gelesen im Bezug auf vorhandene Rechnung, Aufkleber, Händler und sowas - das hat mich ziemlich verunsichert.
Ich habe gelesen, dass man Rechnung und diesen Aufkleber haben muss (Rechnung kein Problem, Aufkleber keine Ahnung - vielleicht auf den Dämpfern). Abwicklung nur über den Händler. Garantie nur im Erstfahrzeug.
Leider hat mich die Unternehmenswebseite nicht weiter gebracht. Die hiesige Suchfunktion auch nicht.

Gibt es hier im Forum Leute, die bereits Erfahrungen mit einem Garantiefall haben? Wie war der Ablauf?

Bedankt.
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Katana
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von Katana »

also ich kann mir nicht vorstellen, dass auf Dämpfer eine lebenslage garantie herrscht!

dämpfer unterliegen wie so gut allen teilen beim auto unter einem gewissen verschleiss (dichtungen werden porös usw.). also auf dämpfer hast sicher keine lebenslange garantie, so schöns auch wäre!
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Quite
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von Quite »

Es ist immer die Frage was die Garantie den überhaupt absichern würde, normalen Verschleiss mit Sicherheit nicht.
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*Tunestar*
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von *Tunestar* »

Habe ich gerade mal kopiert aus den AGB von Koni:
Koni AGB

Art. 10 Garantie

1. Unbeschadet der nachstehend aufgeführten Einschränkungen garantiert KONI B.V. die Fehlerfreiheit der von KONI B.V. gelieferten Produkte. Die für die Produkte geltende Garantiezeit wird zwischen den beiden Parteien vereinbart.

2. Die unter die in Absatz 1 genannte Garantie fallenden Mängel werden von KONI B.V. durch Nachbesserung oder Ersatz des fehlerhaften Produktes, entweder bei KONI B.V., ausserhalb von KONI B.V., alternativ durch Zusendung eines Produktes oder Produktteiles zu Ersatzzwecken, oder aber durch eine angemessene Zahlungshöhe oder Teilzahlung geheilt, wobei die Mittelwahl im Ermessen von KONI B.V. liegt. KONI B.V. haftet nicht für Kosten, die über die in dem vorausgehenden Satz genannte einzige Verpflichtung hinausgehen.

3. In der Garantie keinesfalls enthalten sind solche Mängel, die auf folgende Faktoren und Umstände zurückzuführen sind oder ganz oder teilweise durch sie verursacht werden:

a. Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanweisungen oder von normalem Gebrauch oder normaler Anwendung abweichende Nutzung;
b. natürliche Abnutzung und Verschleiss;
c. Umsetzung einer staatlichen Vorschrift betreffend die Art oder Qualität der verwendeten Materialien;
d. Materialien oder Gegenstände, die in Absprache mit dem Käufer verwendet werden;
e. Materialien oder Gegenstände, die der Käufer KONI B.V. zur Ver- und/oder Bearbeitung übergeben hat;
f. Materialien, Gegenstände, Verfahren und Konstruktionen, soweit sie auf ausdrückliche Weisung des Käufers verwendet werden, sowie Materialien und Gegenstände, die von dem Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers geliefert werden.

4. Erfüllt der Käufer eine aus dem Vertrag mit KONI B.V. oder aus einer anderen darauf bezogenen Vereinbarung erwachsende Verpflichtung nicht, nicht angemessen oder nicht fristgerecht, so ist KONI B.V. bezüglich dieser Verträge an keinerlei Garantie gebunden. Nimmt der Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KONI B.V. das Produkt betreffende Demontage-, Reparaturarbeiten oder andere Massnahmen vor, oder veranlasst er eine andere Person zur Vornahme solcher Arbeiten oder Massnahmen, so erlischt jeglicher Garantieanspruch.

5. Mängelrügen sollten in Schriftform und schnellstmöglich nach Feststellung der jeweiligen Mängel erfolgen, spätestens jedoch 14 Tage nach Ablauf der Garantiezeit. Eine Ãœberschreitung dieser Fristen macht jeden auf diese Mängel bezogenen Anspruch gegen KONI B.V. wirkungslos. Rechtliche Schritte sollten binnen eines Jahres nach fristgerecht erhobener Mängelrüge erfolgen; andernfalls erlöschen die Ansprüche.

6. Ersetzt KONI B.V. in Erfüllung der eingegangenen Garantieverpflichtungen Teile und/oder Produkte, so gehen die ersetzten Teile/Produkte in das Eigentum von KONI B.V. über.

7. In Bezug auf von KONI B.V. durchgeführte Nachbesserungen oder Ãœberarbeitungen wird eine Garantie für die vereinbarte Dauer nur für die Ausführungsqualität der bestellten Arbeitsleistung gewährt. Diese Garantie beinhaltet, dass bei Vorliegen von Mängeln die einzige Pflicht von KONI B.V. in der erneuten Ausführung der Arbeitsleistung entsprechend dem Mängelumfang besteht. In einem solchen Fall gilt der gesamte zweite Satz von Absatz 2 entsprechend.

8. Keine Garantie wird gewährt für Entwicklungs- und/oder Konstruktionsarbeiten, Inaugenscheinnahmen, Beratungen und ähnliche von KONI B.V. erbrachte Leistungen.

9. Ein auf Seiten von KONI B.V. vorgeblich bestehendes Versäumnis in Bezug auf die Erfüllung eingegangener Garantieverpflichtungen enthebt den Käufer nicht seiner eigenen aus jedweden Verträgen KONI B.V. gegenüber erwachsenden Pflichten.

Da steht leider eindeutig drinnen, dass auf normalen verschleiss keine Garantie gewährt wird, sowie das die Grantiezeit von beiden Vertragsparteien zusammen festgelegt wird. Ich denke du wirst da nciht drumherum kommen dir einfach neue kaufen zu müssen.

Gruss, Tune
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rubia
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von rubia »

Danke, aber die Koni AGB kenne ich ;)
Es geht mir hier ausschliesslich darum, ob bereits jemand Erfahrungen mit dem Ablauf gemacht hat ...
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xXEiseltXx
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von xXEiseltXx »

wie wärs wenn du einfach mal bei koni anrufst und direkt nachfragst? mit faq's auf den hp's und email gedönz hab ich bei anderen händlern keine guten erfahrungen gemacht, das beste ist immer: einfach mal pauschal anrufen ;)
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rubia
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von rubia »

Ich kann selbstständig AGB lesen, telefonieren, etc. ;)
Meine Frage zielt einzig auf persönliche Erfahrungen ab, da diese meist mehr wert sind als alles Andere ...
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xXEiseltXx
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von xXEiseltXx »

Ok stimm ich zu, Erfahrungsberichte sind oft viel Wert aber im Endeffekt wird dir das doch eher weniger was bringen weil du dich am ende, wenn du die dämpfer reklamieren willst, so oder so mit koni in Verbindung setzen musst.
Da kannst du dich prinzipiell auch gleich mit denen in Verbindung setzen ;)
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rubia
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von rubia »

Wer sagt denn, dass ich mich nicht unlängst mit denen in Verbindung gesetzt habe ;) ... Montag Abend hab ich meine erste Recherche gemacht, da war es aber zu spät zum telen - daher die Frage. Die Erfahrungsberichte, die ich über google gefunden habe, waren leider nicht wirklich erquickend.
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*Tunestar*
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von *Tunestar* »

Garantiefall Erfahrungen - Nein. Ich frage mcih aber wo du das mit der lebenslangen Garantie her hast, wenn ich die AGB lese, finde ichd a nirgendwo etwas von lebenslanger Garantie, von daher würde sich die Frage doch shcon von vorn herein auflösen, doer habe ich gerade einen totalen Denkfehler?

Gruss Tune
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Overdrive
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von Overdrive »

Ist ja auch unlogisch, irgendwann geben auf jeden Fall die Dichtungen nach, auch bei nem "German Panzer Edition" Dämpfer. Gummi altert.

Sprich selbst wenn der Dämpfer nur im trockenen beheizten Lager herumliegt, altern die Dichtungen.

-> Nix ist für die Ewigkeit.

So ne Versprechen gabs aber tatsächlich mal von der Werkzeugmarke Snap-On vor ca. 20 Jahren. Da hat der Vertriebsmensch im Aussendienst kaputte Ratsche (z.B.) anstandslos getauscht. Die Werkzeuge hatten und haben aber immer noch ihren Preis und man möchte ja auch gerne mal was neues an den Mann bringen oder nen neuen Mechaniker Arbeitsplatz ausstatten usw.
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eyekeyfun
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Re: Erfahrungen mit Koni Garantie

Beitrag von eyekeyfun »

Also... Ich hab mal gehört, das man Koni Dämpfer zum Hersteller schicken kann, un sie neu aufarbeiten zu lassen. Die machen alles neu, man Zahlt und bekommt die Dämpfer runderneuert zurück.
Inwieweit sich das lohnt sei dahingestellt...

Es gab allerdings mal eine ähnliche Diskussion hier, wie das mit der Härteverstellung von den Gelben Konis ist...
Damals hab ich ein Email an KONI geschickt, und als Anwort bekommen, das die Härteverstellung ursprünglich als Verschleiss-nachstellung vorgesehen war. ;)

Also bei Fragen... einfach KONI anmailen... sind recht freundlich :)
MfG EyeKeyFun
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