Airbrush und Glasgravuren

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Gast

Airbrush und Glasgravuren

Beitrag von Gast »

Hallo!
Hab da mal ne frage was haltet ihr von Airbrush, Glasgravuren und Folienbeschriftung auf den Treffen? Hätte da jemanden der das macht!
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jorgmann
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Beitrag von jorgmann »

Die Glasgravuren sind soviel ich weiss verboten und Airbrush ist ziemlich teuer.
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feuerkirsche
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Beitrag von feuerkirsche »

klar wäre schon geil aber wenn da die frage wegen dem geld nicht wäre dann würde ich sofort ja sagen
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Ende September l
Gast

Beitrag von Gast »

Apropos Glasgravuren. Wüsste mal gerne, ob die wirklich komplett verboten sind. Hab nämlich auch mal gehört, dass man die hinten auf den Seitenscheiben oder auf der Heckscheibe ruhig machen darf, nur auf den vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe logischerweise nicht. Weil die ja wohl nicht tief gehen und so die Stabilität nicht beeinflussen sollen.

Ich finde die nämlich auch sehr schön und würde mir gerne eine machen lassen.
Blacky
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Beitrag von Blacky »

Das gillt generell für alle Scheiben! Da alle Scheiben nen E-Zeichen haben und Änderungen an geprüften Teilen sowieso nicht ohne Genehmigung ausgeführt werden dürfen! Wie schon gesagt, bei den Scheiben zwecks stabilität und der Art des splitterns bei nem Crash.
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starletdriver
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Beitrag von starletdriver »

Blacky hat eindeutig Recht wobei manche Erklärungen völlig fadenscheinig sind.

So darf ich meine vorderen Seitenscheiben nicht mit Folie tönen, weil dann keiner mehr bei nem Unfall ins Fahrzeug kommt, aber eine klare Folie die vor Diebstahl und Einbruch schützt darf ich sehr wohl aufkleben - Doof oder?

Genau das selbe gilt bei Scheibengravuren, das Gravieren ist eine mutwillige Zerstörung der Glasoberfläche und daher verboten, aber wenn der TÃœV ne Scheibe sieht die vom Eiskratzer mit Kupfer-Klinge völlig milchig geworden ist, sagen die nix; da ist nur der Sichbereich des Fahrers vorn auf der Frontscheibe entscheidend.

Was machen eigentlich die ganzen Autofahrer, die sich die Fz.-Id.-Nr. auf die Scheiben einätzend lassen haben???
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Gast

Beitrag von Gast »

!m Prinzip haben fast alle recht! Gravuren auf der Frontscheibe und auf den vorderen Seitenscheiben sind verboten! Aber Scheibengravuren dienen auch als Diebstahlschutz wie zum Beispiel die Fahrgestellnummer (diese Nummer wird aber komischerweise auf allen Scheiben angebracht!) Die meisten der Schrauber kennen ja nicht nur einen TÃœV wenn beim einen nicht geht geht’s beim nächsten und wenn gar nix geht dann wird ein Aufkleber drüber geklebt!! Wir in Nürnberg hatten damit noch keinerlei Probleme!!! :)
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KIKAO
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Beitrag von KIKAO »

Residanz hat geschrieben:!m Prinzip haben fast alle recht! Gravuren auf der Frontscheibe und auf den vorderen Seitenscheiben sind verboten! Aber Scheibengravuren dienen auch als Diebstahlschutz wie zum Beispiel die Fahrgestellnummer (diese Nummer wird aber komischerweise auf allen Scheiben angebracht!) Die meisten der Schrauber kennen ja nicht nur einen TÃœV wenn beim einen nicht geht geht’s beim nächsten und wenn gar nix geht dann wird ein Aufkleber drüber geklebt!! Wir in Nürnberg hatten damit noch keinerlei Probleme!!! :)
hehe, is nur scheisse wenn du über die ganze hintere seitenscheibe n aufklebere machen musst das man die gravur nicht sieht :D :haudrauf:
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich h
Gast

Beitrag von Gast »

Das ist schon klar geht natürlich nur bei kleinen sachen sollte ja auch nur eine Notlösung sein wenn nix anderes geht!!!!
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starletdriver
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Beitrag von starletdriver »

Alle Scheiben sind von der Regelung betroffen, und es ist eine Bundesweite Richtlinie darüber an alle TÃœVer ergangen. D.h. schaut ein TÃœVer über diesen Mangel hinweg riskiert er seinen Job.
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