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6/6,5*15 plus 35mm Spurverbreiterung???
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 10:55
von tagtraum
Ich hab die Original MR2 Felgen (6*15 / 6,5*15 / ET 45mm) auf meinem P8 und da mir die zu weit im Radkasten sind, wollte ich mal wissen, um wieviel ich das ganze mit ner Spurverbreiterung verbreitern kann. Ich hab das mal so pie mal daumen gemessen und da geht bis zur Aussenkante noch einiges, aber bekomm ich das auch eingetragen?
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 11:16
von Pad3
Ich glaub ne Spurverbreiterung darf nur max. 2% der Achsbreite sein... Wobei da die ET schon mit eingerechnet werden muss... bin mir aber nicht sicher... Ansonsten musste halt sehen dass du ne Spurverbreiterung mit ABE bzw. 19.3 Gutachten kriegst, dann sollte das kein Problem sein...
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 11:20
von tagtraum
Eine Spurverbreiterung mit Gutachten für nen P8 zu kriegen ist kein Problem, nur ob ich die mit den Felgen fahren kann, das weiss ich halt nicht.
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 11:22
von Pad3
Warum nich? Die ET is relativ gross und wenn dann noch genug platz ist? Musst halt eintragen lassen... aber wart mal ab bis jemand was genaueres weiss, oder fahr einfach ma beim TÃœV vorbei und frag die... die wissens am besten...
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 11:33
von tagtraum
heisst das, wenn ich ne spurverbreiterung mit Gutachten für den P8 nehm, kann ich den so breit machen, wie ich will, so lange die Reifen im Radkasten bleiben?
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 11:39
von Pad3
Reifen im Radhaus auf jeden Fall, aber evtl. halt noch diese 2% Grenze... Wobei es sein kann das die durch das Gutachten schon abgedeckt ist... aber wie gesagt, bin mir nicht ganz sicher!
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 11:43
von Pad3
Bei einer Spurverbreiterung über 2% (entspricht ca. 15mm je Seite) ist ein Nachweis über die Fahrwerksfestigkeit erforderlich. Bei einem Teilegutachten brauchst du das nicht, da lag der Nachweis bei der Erstellung des Teilegutachtens bereits vor, bei einer Einzelabnahme brauchst du das extra.
Is aus nem anderen Forum, also wie ich meinte, wenn Gutachten vorhanden, alles bestens, da steht evtl. sogar drin mit welchen Felgengrössen und welchen Auflagen die zu fahren sind...
EDIT:
Hier steht auch noch was dazu... googlen hilft oftmals...
EDIT2: Am besten erst das Gutachten besorgen... durchlesen was drin steht als Auflagen und Rad-Reifen Grössen... und dann fröhlich anbaun und eintragen...
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 12:21
von tagtraum
Sehr hilfreich, danke!
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 14:11
von bundymen
45er ET plus 35mm Spurplatte macht eine effektive ET von 10mm. Dafür wirst du kein Gutachten finden, da diese ET über der mximal erlaubten Spurverbreiterung von 2% liegt. Hier wirst du um eine Einzelabnahme nicht drumrum kommen,
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 14:22
von Pad3
Aber wenns ein Gutachten gibt, in der die Festigkeitsprüfung gemacht wurde, dann gehts auch über 2%... Man muss halt das Gutachten genau lesen, und lesen mit welchen ETs es zugelassen ist...
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 20:08
von tagtraum
Also ich hab jetzt welche gefunden: 35mm pro Seite mit Gutachten. In dem Gutachten steht eine ET-Grenze von 31mm drin, ohne weitere Erklärung. Verstehe ich das richtig, dass ich mit meinen Felgen die dann fahren kann, unabhängig von der Felgendimension?
Verfasst: Di 14. Feb 2006, 20:21
von Pad3
Ich würde sagen : ja, versichere aber nichts... bevor dus kaufst, würd ich einmal das Gutachten ausdrucken und ab damit zum TÃœV den fragen... Dann kannste ganz sicher sein... oder poste mal das Gutachten, vielleicht haste nur was übersehen oder so...