Warum geht das bis 1997?masterofdisaster hat geschrieben: Das ist so nicht ganz korrekt!
Modelle bis Baujahr 1997 können zurückgerüstet werden, natürlich brauch man dafür ne Freigabe vom Hersteller und das Sportlenkrad ohne Airbag muss per §21 Einzelabnahme eingetragen werden.
Also möglich ist vieles aber es ist halt net immer ganz so einfach :rolleyes:
Habe noch ein Toyota Sportlenkrad - also wenn ich ordnungsgemäss den Airbag entfernen lasse könnte ich das dann nehmen? :gruebel: