Moin!
Ich habe schon einige Abende gegoogelt und gelesen, finde aber keine Rechts-grundlagen zum Thema Scheibenwischer.
Die Stvzo schweigt sich da etwas aus, es soll halt ein Scheibenwischer dran sein der ausreichend funktioniert. §22a sagt aber nix davon aus das ein Wischerarm oder das Wischerblatt eine Bauartgenehmigung braucht.
Bahn frei also für Eigenbau? Warum findet google dann so viele Beispiele wo es bei Einarmwischern Probleme gab mit Rennleitung oder Tüv? Wo ist da die REchtsgrundlage für?
Frage ist also, wo finde ich Lesestoff der mir genau sagt wie eine Scheibenwischeranlage auszusehen hat damit sie dem Tüv und der Rennleitung gefällt.
Konkret habe ich ein paar Fixe ideen zum Thema Wischarm, der gefällt mir SO garnicht. Der erledigt nämlich nicht immer seine Arbeit zu meiner Zufriedenheit. Und da möchte ich eben mal ein paar Konstruktionsideen testen.
Wischerarme umbauen
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Ruf doch mal beim Tüv an bzw. fahr mal hin und rede mit einem Prüfing. .
Die fühlen sich dabei fast geehrt und beantworten die Fragen dann meist sehr sachlich ohne gleich "Lass es bleiben" raus zu hauen. Hängt natürlich auch etwas vom Prüfer ab.
Zwar für Landmaschinen, wird aber für KFZ kaum anders sein:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 030:DE:PDF
Die fühlen sich dabei fast geehrt und beantworten die Fragen dann meist sehr sachlich ohne gleich "Lass es bleiben" raus zu hauen. Hängt natürlich auch etwas vom Prüfer ab.
Zwar für Landmaschinen, wird aber für KFZ kaum anders sein:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 030:DE:PDF
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- Starlet-Neugieriger
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Solange ein rechter Aussenspiegel vorhanden ist wird der auf keinen Fall gebraucht. Sonst bin ich mir nicht sicher, glaube aber nicht.Wie sieht denn das aus, brauch ich beim P8 den Heckwischer? Hab den stillgelegt und demontiert und vermisse den beim Steilheck kein bisschen..
@Quite: interessante PDF, man sieht mal wie kompliziert manche Dinge gemacht werden die im Grunde ganz einfach sind.
Mit dem Prüfer reden ist 'ne Massnahme, Tüv steht eh bald an. Wennich bis dahin nichts weiteres Weiss... drängt eh nicht.
Mir geht es z.B. darum ob der Wischer (werkzeuglos) abklappbar sein muss oder ob das nur ein praktisches Gimmik der Wischerarmindustrie ist.
Irgendwie scheinen die Wischer und Wischwasserdüsen ein wenig vergessen worden zu sein als die ganze Regelwut schlimmer und schlimmer wurde. Ich kann mir ja jede Form von Düsen anbauen, schreit kein Hahn nach solange die dahin rotzen wo soll. Und ich darf mir wohl auch jede Art von Wischer anbauen, solange das von den Massen her passt. Jedenffalls hat bisher noch niemand nach irgendwelchen Bezeichnungen auf den Wischern gesucht oder gar eine ABE verlangt. Wäre ja mal gespannt was die Rennleitung sagt wenn ich da zwei ganz kurze Blätter drauftun würde!?
Ich bekomme im Zubehör Spoiler für die Wischerarme. Plastikramsch an sicherheitsrelevanten Bauteilen im Sichtfeld klippsen ohne ABE!? Scheint zu gehen. Fragt sich nur wo die Grenzen sind und wo das steht.
- starletdriver
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Bei Ein-Arm-Wischanlagen stecken imo die Probleme mit der Rennleitung darin, dass der Bereich im Sichtfeld des Fahrers nicht ausreichend mitgewischt wird (oberes Dreieck zur A-Säule hin). Bei Mercedes wird der Wischer ja in diese Richtung nochmal nach aussen geschoben.
Evtl. hilft auch mal ein Anruf bei Carglass - die dprfen Steinschläge ja auch nur dann reparieren wenn sie NICHT in einem vorgeschriebenen Bereichs des Fahrer-Sichtfelds liegen.
Evtl. hilft auch mal ein Anruf bei Carglass - die dprfen Steinschläge ja auch nur dann reparieren wenn sie NICHT in einem vorgeschriebenen Bereichs des Fahrer-Sichtfelds liegen.
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- Starlet-Neugieriger
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Ich habe mir schon gedacht das die Probleme darin liegen das die Geometrie völlig verändert wird und darum wohl eine Sichtfeldprüfung (so wie das im PDF steht ist das wohl auch teuer) nötig werden könnte.
Das es mancher Prüfer so einträgt zeigt aber das da irgendwie Augenmass noch zählt.
Vielleicht sollte ich einfach einen veränderten Wischerarm mit zum Tüv nehmen, wenn er ihn beanstandet kann ich ja ganz fix umbauen.
Edit: Einarmwischer will ich garnicht, finde ich irgendwie unpraktisch. Nur die Wischerarme die dran sind weiterentwickeln um sie Steifer und ärodynamischer zu machen, damit das Flattern ein Ende hat. Gut aussehen könnte das dann auch, mal sehen.
Das es mancher Prüfer so einträgt zeigt aber das da irgendwie Augenmass noch zählt.
Vielleicht sollte ich einfach einen veränderten Wischerarm mit zum Tüv nehmen, wenn er ihn beanstandet kann ich ja ganz fix umbauen.
Edit: Einarmwischer will ich garnicht, finde ich irgendwie unpraktisch. Nur die Wischerarme die dran sind weiterentwickeln um sie Steifer und ärodynamischer zu machen, damit das Flattern ein Ende hat. Gut aussehen könnte das dann auch, mal sehen.