Neue Gesetze für Schadstoffklassen
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Neue Gesetze für Schadstoffklassen
An alle die in vor hatten in ihr Fahrzeug ein Kaltlaufregeler, Minikat, Russpartikelfilter oder sonsitges einzubauen um in eine bessere Schadstoffklasse zu kommen und somit Umweltbewuster zufahren sowie Steuern zu sparen. Unsere Regirung hat eine Reglung in Kraft tretten lassen die dieses nun verhindert. Somit bleibt man in der Schadstoffklasse, bekommt wohl auch keine bessere Umweltplakete und muss weiterhin den gleichen Steuersatz zahlen. Der Tüv trägt die Umbauten mit ABE weiterhin ein, darf aber die klasse nicht umschreiben, womit der Anreiz einer Umrüstung nun weitesgehend vernichtet ist.
Wer es also noch vor hatte, sprecht vorher nochmal mit dem Tüv, evt. lässt sich im Einzelfall noch was machen.
Wer es also noch vor hatte, sprecht vorher nochmal mit dem Tüv, evt. lässt sich im Einzelfall noch was machen.
- picolino27
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Ja so wie es aussieht passiert da nichts mehr in der hinsicht. Im grossen Forum wird auch schon heftig diskutiert.
Hier mal in andere Thread zu dem Thema
http://forum.mercedes-benz-clubs.com/vi ... 8402#78402
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Also ich hab heute mit der Zulassungsstelle gesprochen. Lt. deren Aussage werden die Fahrzeuge immernoch in der Schadstoffklasse umgeschlüsselt und die Daten ans Finanzamt weitergegeben.
Und ich bin der Meinung, dass damit auch die Steuer sinkt - sonst würde der Grundsatz der Gleichheit nicht mehr gelten und ich mich mit dem Finanzamt anlegen.
Und ich bin der Meinung, dass damit auch die Steuer sinkt - sonst würde der Grundsatz der Gleichheit nicht mehr gelten und ich mich mit dem Finanzamt anlegen.
- Quite
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Es gibt entwarnung für uns!!!
Nach weiterer Rücksprache mit der KÃœS haben wir ein Rundschreiben erhalten, inwelchem die ensprechenden Grundlagen und Richtlinien erfasst sind. Nach der eingehenden Prüfung hat sich ergeben das die neue Regelung erst beim Umschlüsseln auf Euro3 oder höher zum tragen kommt. Die Umrüstung auf Euro1 und 2 sind davon nicht betroffen.
Wer vor hat umzurüsten sollte dennoch vorher bei der Prüfstelle nachhaken ob sie es umschlüsseln.
Nach weiterer Rücksprache mit der KÃœS haben wir ein Rundschreiben erhalten, inwelchem die ensprechenden Grundlagen und Richtlinien erfasst sind. Nach der eingehenden Prüfung hat sich ergeben das die neue Regelung erst beim Umschlüsseln auf Euro3 oder höher zum tragen kommt. Die Umrüstung auf Euro1 und 2 sind davon nicht betroffen.
Wer vor hat umzurüsten sollte dennoch vorher bei der Prüfstelle nachhaken ob sie es umschlüsseln.