Versuchter Einbruch

Fragen bezüglich Zulassung, Eintragung, TüV, AU, ASU, StVzO etc.
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starmotion
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Beitrag von starmotion »

Overdrive hat geschrieben:. Glaube es kann dir auch keiner was wenn du ihn übers Kreuz gelegt auf den Boden gelegt hättest und den Fuss solange aufs Gesicht bis die Polizeibeamten kommt.
stichwort: adrenalin
ich glaube ich würde in solch einer situation noch wieter gehen.
bei manchnen sachen macht es halt klick im kopf.
dann bekommt man selbst noch einen drauf wegen übertriebener gewalt
aber so ist das eben
:nixweis:
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masterofdisaster
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Beitrag von masterofdisaster »

@starmotion: Ich gebe dir absolut recht. Wenn es um mein Auto geht kenne ich keinen Spass, ich hätte ihn ein paar mal :wand: und dann hätte ich die Bullen gerufen. Es gibt Leute die haben einfach keinen Respekt und dann kann man halt nur noch zu solch primitiven Mitteln greifen.
Gewalt ist keine Lösung aber eine Antwort!!!
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E-Lurch
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Beitrag von E-Lurch »

Rein rechtlich seh ich hier kein Problem:
Du hast die Personalien des Täters und einen Zeugen.
Strafrechtlich Anzeige wegen versuchten Diebstahls oder mindestens Sachbeschädigung stellen.
Privatrechtlich kannst du den Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Dort wird es nur problematisch, wenn der Täter zahlungsunfähig ist, dann ist es fraglich wann und ob du dein Geld siehst.
Die Kasko hat meines Erachtens hiermit nichts zu tun, da sie bei Vandalismus (VK) bzw. Einbruch (TK) einspringt, sollte der Täter NICHT zu ermitteln sein.
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