Unterschied ABE/Teilegutachten auf Seite 2

Fragen bezüglich Zulassung, Eintragung, TüV, AU, ASU, StVzO etc.
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driver.87
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Beitrag von driver.87 »

Ja klar, ich halte ja auch nur nach 14" ausschau.
Aber mich wundert das, dass es bei ATU ne ABE für diese 14" Felgen gibt.
Wobei 40 Euro für mich schon ne Menge Geld ist. ;)
Aber wenn man das Foto oben sieht, sind die 200 Euro die ich ausgeben möchte gut angelegt. :haudrauf:
mfg

Das ist die ABE für die 14" Felge. Ist das jetzt echt so, dass ich die nur draufziehen muss, ohne zum Tüv zu fahren? :confused:
http://www.atu.de/fbs/gutachten/54_1/tit535.pdf
(ist nur ne Beispiel Felge ;))
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starmotion
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Beitrag von starmotion »

das ist ja wieder mal total bekloppt geschrieben,
ich will dir ja nix falsches sagen aber für mich klingt das so:
die felgen haben ne ABE das ist ja schon mal super allerdings musst du die reifen eintragen lassen
sofern sie noch nicht in deinen papieren stehen.
wenn du wirklich vor hast die felgen zu kaufen dann klär das am besten nochmal bei ATU ab.
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driver.87
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Beitrag von driver.87 »

Ja, hat echt nicht mehr viel mit Deutsch zu tun. Ich hab das so verstanden, dass ich die nicht in meine Papiere eintragen lassen muss. Ausser wenn ich eine Reifengrösse nehme, die nicht in der ABE drin steht. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dasss ich 14" Felgen aufziehen kann, ohne dann zum Tüv fahren zu müssen. Wäre zwar geil, aber bestimmt in Deutschland mal wieder gesetzlich verboten. :mad:
mfg
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Overdrive
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Beitrag von Overdrive »

Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)
ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrösse, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich
, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
Man beachte die Negation. Hab ja solche Felgen diesen Sommer mit der 185-50er Bereifung, also ohne Karosserie- und TÃœV-Auflagen, gefahren.

Die ABE dazu ausgedruckt und abgeheftet mitgeführt. Aber bisher wollte kein Polizist mich anhalten, habe mich insgeheim schon auf das absehbare Streitgespäch gefreut. :D
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driver.87
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Beitrag von driver.87 »

Hi, also mein ehmaliger Fahrlehrer hat mir grad bestätigt, dass man die ABE nur mitführen muss. Wenn man zum Tüv muss, würde das dann im Gutachten drin stehen.
http://www.bmf-gmbh.de/prorad/gutneu/bo ... 084484.pdf
steht aber nichts oder?

Denkt ihr man kann es riskieren, keine Tachoangleichung durchzuführen? Würde das jemand merken?

mfg
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starletdriver
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Beitrag von starletdriver »

ABE bedeutet im allgemeinen, dass man die entsprechenden Teile an einem sonst standart belassenem Fahrzeug ohne Eintragung fahren darf. Dann muss man allerdings die ABE immer mitführen. Bei vielen ABEs zu Felgen steht genau dieser Passus drinnen, und damit bedeutet es, dass man mit Tieferlegung die Felgen unbedingt zur Abnahme bringen muss, da sonst die BE des Fahrzeugs erlischt.

Teilegutachten bedeutet meist, dass die Teile auf das entsprechende Verhalten bzw. die Beanspruchung getestet wurde aber auf keinen speziellen Autos. Soll heissen, das Material ansich ist Strassentauglich aber ein TÃœVer muss schauen ob man es so auf dem Auto fahren kann ohne sich und andere zu gefährden - also in gewisser Weise eine subjektive Einschätzung des TÃœVs.
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starmotion
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Beitrag von starmotion »

@starletdriver: bei der ABE stimme ich dir zu,
aber meinst du nicht deine beschreibung für ein teilegutachten trifft eher auf ein festigkeitsgutachten zu?
wozu wären sonst diverse fahrzeuge in einem teilegutachten aufgelistet?
muss dann zwar abgenommen und eingetragen werden aber grundsätzlich passt es auf die aufgelisteten autos. :gruebel:
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driver.87
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Beitrag von driver.87 »

Hi, hab schon wieder was neues gehört, was ich bei Alufelgen beachten muss: Mittenlochdurchmesser.

Was ist denn das schon wieder?

mfg
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starmotion
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Beitrag von starmotion »

das mittenloch ist die aufnahme für die radnabe, die je nach hersteller und modell einen anderen durchmesser hat.
in den meisten fällen hat eine felge aus dem zubehör eine mittelbohrung von 60,1 mm.
mittels adapter/zentrierringen wird auf den nabendurchmesser des jeweiligen fahrzeugs angepasst.
wenn du ne felge mit gutachten für einen starlet kaufst bekommst du diese zentrierringe automatisch dazu.
nabendurchmesser starlet 54,1 mm
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driver.87
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Beitrag von driver.87 »

Ja scheisse, will ja gebrauchte Felgen kaufen. Und bis gebrauchte Alus für den P8 angeboten werden, gibts wahrscheinlich schon keine Autos mehr.
Wie wichtig ist es denn, dass dieser Narbendurchmesser eingehalten wird?
Machen da 3mm echt nen Unterschied?
Und wenn das so wichtig ist, warum wird das denn dann nirgends angegeben?

mfg
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jorgmann
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Beitrag von jorgmann »

Ich denke, man kann diese Nabel kaufen. Ohne diese darf man nicht fahren (habe mal gehört)
starmotion
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Beitrag von starmotion »

so weit ich weiss gibt es auch felgen mit einer mittenbohrung von 70,1 mm
das sind aber meistens welche aus dem ausland z.b. felgen aus den usa.
ich glaube die gängigste bohrung ist 60,1mm.
die zentrierringe kannst du bei jedem reifen/felgenhändler bestellen 4 stk. kosten rund 10€.
du brauchst sie um das rad zu zentrieren und den tüv interessiert es gelegentlich auch.
wenn du felgen findest die kein gutachten/ABE für einen starlet haben solltest du dich vorher beim hersteller über das mass der mittelbohrung informieren.
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driver.87
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Beitrag von driver.87 »

Bei e-bay gibts Zentrierringe für 3Euro, die taugen wohl nichts. Mit wieviel muss ich denn rechnen?
Die Felgen sind so billig, da kann noch was für so Zubehör draufgehen.
mfg

EDIT:
@starmotion: sry hab angefangen zu schreiben, als dein Beitrag noch gar nicht gepostet war. Das dauert mit meiner 2 Fingerschreibweise immer etwas länger ;)
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driver.87
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Beitrag von driver.87 »

Also die Felgen sind von nem 3er Golf. Ich müsste von 57,1 auf 54,1 runter. Dann werd ich morgen mal zu ein paar Läden fahren. 10 Euro sind locker noch drin.
Zum Tüv fahr ich eh nicht, wenn ich angehalten werden sollte, halt ich denen das Gutachten unter die Nase und stell mich dumm.

@starmotion: Muss dir mal ausdrücklich für deine Hilfe und deine Tips danken, ohne dich wäre ich aufgeschmissen! :) :respect: :wink:
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starmotion
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Beitrag von starmotion »

sind das original golf 3 felgen?

gern geschehen!
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driver.87
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Beitrag von driver.87 »

Nein, von Borbet. Ich mach mir doch keine Golf Felge aufs Auto. :o
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starmotion
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Beitrag von starmotion »

driver.87 hat geschrieben:Also die Felgen sind von nem 3er Golf. Ich müsste von 57,1 auf 54,1 runter.
nein das denke ich nicht die felge hat mit sicherheit eine grössere bohrung, die 57,1 ergaben sich auch erst durch einen zentrierring.
wie gesagt erkundige dich beim hersteller der felgen über das mass.
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driver.87
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Beitrag von driver.87 »

Oh ja stimmt, hab ich glatt übersehen.
Hier nochmal das Teilegutachten der Felgen.
http://www.bmf-gmbh.de/prorad/gutneu/bo ... 052295.pdf
64mm sinds.
mfg
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starmotion
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Beitrag von starmotion »

wie gesagt die kosten nicht viel,
da lohnt es sich nicht die teile bei ebay zu bestellen
und das risiko einzugehen das sie garnicht bzw. die falschen ankommen.
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driver.87
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Beitrag von driver.87 »

War eben bei nem Sachverständigen und der meinte, das alle Auflagen im Gutachten erfüllt werden müssen. Auch wenn das mit der Tachoabweichung noch hinhauen könnte. Werde dann die Tagen nochmal zum Tüv fahren, was der meint, nen Dekra Stützpunkt haben wie hier leider nicht.
mfg

EDIT:
"Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE" :confused: :confused:

Was heisst das jetzt? Vergleichbar mit einer ABE, einem Teilegutachten oder einem Festigkeitsgutachten?
starmotion hilf! :) ;)
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