ABE/Gutachten H&R

Fragen bezüglich Zulassung, Eintragung, TüV, AU, ASU, StVzO etc.
Antworten
Benutzeravatar
worms2
Starlet-Fachmann
Beiträge: 1387
Registriert: Mo 26. Dez 2005, 12:29
Fahrzeugtyp: Sonstiges
Kontaktdaten:

ABE/Gutachten H&R

Beitrag von worms2 »

Gibt es für die H&R Federn eigentlich eine ABE, oder nur das Gutachten (habe ich schon) von H&R mit dem ich sie eintragen lassen kann?

Gruss,

Tobi
Bild
Benutzeravatar
Quite
Starlet-Spezialist
Beiträge: 1790
Registriert: Mi 21. Apr 2004, 22:15
Fahrzeugtyp: Starlet P9

Beitrag von Quite »

Fahrwerke bzw. Tieferlegungsfedern haben in der regel keine ABE, da es bei diesen Teilen auch auf den fachgerechten Einbau ankommt, Achvermessung ist meist auch gefordert. Dies muss ja entsprechend Kontroliert werden.
Zudem müssen Fahrzeugdaten geändert werden, wie Höhe und das darf nur eine Prüfstelle in Auftrag geben.
Also nur Gutachten für die Teile und dann das Gutachten des Prüfers führen zum legalen Fahren und Eintragen.
Hätte man eine ABE müsste man ja nicht zum TüV.
Bild
Benutzeravatar
worms2
Starlet-Fachmann
Beiträge: 1387
Registriert: Mo 26. Dez 2005, 12:29
Fahrzeugtyp: Sonstiges
Kontaktdaten:

Beitrag von worms2 »

Quite hat geschrieben: Hätte man eine ABE müsste man ja nicht zum TüV.
Darauf wollte ich hinaus :D

Mal davon abgesehen, was könnte ich ggf. für Probleme bekommen, wenn sie mich mit den Federn (im eingebauten zustand und mitgeführtem Gutachten) anhalten und ich sie noch nicht eingetragen habe?
Wollte sie am WE mit einem Freund einbauen, dann irgendwann die Tage zum Spurvermessen und eintragen.
Hat ggf. schon jemand erfahrung gemacht, was die jetzt blau-silbernen dazu sagen (klar ist auch immer ermessenssache). Oder gibt es da eine Art überbrückungszeit bzw. ein Zeitraum, in dem man den Wagen dann vorführen muss?

Tobi
Bild
Benutzeravatar
~*Star(let)*~
Ganz Neu hier
Beiträge: 2
Registriert: Sa 14. Okt 2006, 17:10

Beitrag von ~*Star(let)*~ »

Also nen Kumpel von mir Hat nen Fiesta bj97, der hat sich auch H&R Federn bestellt und eingebaut. War nen Gutachten mit bei.
Wie gesagt, Federn waren drin. Danach gings sofort zur achsvermessung. Die hat den 15€ gekostet, weil alle bis auf eine Feder im grünen bereich waren, u nur minimal die spur geänbdert werden musste.

Der Mechaniker sagte Ihm das er so schnell wie möglich damit zu GTÃœ,Dekra oder TÃœV gehen solle weil wenn er angehalten werden würde könnten die Bullen ihm das ding solange stillegen bis die eingetragen sind. Obs stimmt weiss ich nicht, aber ich gehe mal von aus, oder hat hier jmd andere erfahrungen gemacht!?

ich empfehl dir die spur vermessen zu lassen und gleich im anschluss am besten zu GTÃœ zu fahren und das ganze eintragen zu lassen. Geht recht fix, dauert höchstens 10-15min bei denen.

lg kev
Bild
Und die Welt verdunkelte sich. R.i.P
Benutzeravatar
Quite
Starlet-Spezialist
Beiträge: 1790
Registriert: Mi 21. Apr 2004, 22:15
Fahrzeugtyp: Starlet P9

Beitrag von Quite »

Lass sie lieber möglichts schnell vermessen und eintragen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Habe meine Federn damals auch innerhalb einer Woche Eintragen lassen und zwischenzeitlich damit rum gefahren. Wenn dich jemand anhält und es auch noch bemerkt, was eher selten ist, dann sagt man dem das man die gerade hat einbauen lassen und mit gezücktem Gutachten zum TüV will.
Wenn die dann mies drauf sinn gibt ein Mängelschein und du muss dann innerhalbt einer Frist alles Eintragen und den Wagen bei den Grünen vorführen, das die Mängel behoben sind.

Aber wie gesagt erspar dir lieber möglichen Ärger.
Bild
Benutzeravatar
BlitzkriegBob
Starlet-Neugieriger
Beiträge: 96
Registriert: Mo 13. Feb 2006, 17:47
Kontaktdaten:

Beitrag von BlitzkriegBob »

Ja also zum TüV sollte man auf jeden Fall sofort.

Aber das mit dem Eintragen, da muss man ja zur Zulassungsstelle, und wenn man wie ich in ner Grossstadt (Berlin) wohnt, kann der besuch dort schonmal den ganzen tag verschlingen mit 2 stunden hast de noch glück gehabt... aber das istn anders thema.
Also wenn man bei TüV war hat man ja ein Gutachten, und das müsste doch reichen wenn man das mit den Fahrzeugpapieren mitführt, oder?
Und dann bei nächster Gelegenheit eintragen lässt.
Benutzeravatar
Quite
Starlet-Spezialist
Beiträge: 1790
Registriert: Mi 21. Apr 2004, 22:15
Fahrzeugtyp: Starlet P9

Beitrag von Quite »

Wen man ein Gutachten zu den Teilen hat, ist es ja eine §19 Eintragung und diese kann zurückgestellt werden. Das ist meistens der Fall und bedeutet das man die Änderung erst bei der nächsten Bearbeitung in der Zulassungsstelle übernehmen lassen muss, z.B bei Halterwechsel oder Umzug. Das Mitführen des Gutachtens und des TüV-Abnahmeberichts ist bis dahin Pflicht.
§21 Eintragungen sind 12 Monate Gültig und müssen bis dahin bzw. unverzüglich in die Papiere übernommen werden.
Bild
Antworten