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Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Sa 21. Jan 2017, 11:41
von Damadin
Hi,

ist es erlaubt, eine Nebelschlussleuchte IM Fahrzeug hinter dem Heckfenster/Scheibe anzubringen?
Bei 3ten Bremsleuchten kommt das ja durchaus vor.

In der StVZO steht nicht, dass es nicht erlaubt ist.

http://verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Sa 21. Jan 2017, 12:53
von Sterni
Einfach mal beim TÜV/Dekra/..... fragen. :D

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Sa 21. Jan 2017, 14:19
von Damadin
Die sagen sowie so nein, egal was du fragst ;)
Kann man das so fahren? -> Nein.
Können Sie das eintragen? -> Nein.
Darf ich mal aufs Klo? -> Nein.
Sind Sie ein bisschen bescheuert? -> Nein.
Sind Sie nicht bescheuert? -> Nein.
Oh Achtung, treten Sie zur Seite, da kommt ein Auto angeschleudert! -> Nein.

:mrgreen:

Mehr hört man doch von denen nicht....

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Sa 21. Jan 2017, 17:29
von Sterni
Das kann ich von den Prüfern bei mir hier nicht sagen. Das sind aber auch schon "alte Hasen", die wissen was wichtig ist und was nicht.
Wenn Du im ADAC bist, dann schreib mal an die Verkehrsrechts-Beratung. Habe ich schon manchmal gemacht. ;)

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Mo 23. Jan 2017, 01:15
von Overdrive
Quelle: TÜV, TÜV Süd: "Lichttechnische Einrichtungen
an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern"
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Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 08:46
von Damadin
@Sterni:
Ich habe eher den Eindruck, das es genau die alten Hasen sind, die mir immer das sagen, eben weil soetwas abstruses vor 50 Jahren nicht gefragt wurde... "die jungen Rotzer, die gerade mal in den 30er sind und ihr Fahrzeuge illegal mit Sprühfolie und Felgen mit ABE tunen, sowas Unerhörtes gabs früher nicht!"

:mrgreen:

Aber im Ernst, schön das es bei euch noch Leute mit Verstand gibt. Vielleicht komm ich mal vorbei, eine Strecke ist ja nur 300km. :)



Hat wer einen Idee oder schonmal gehört, ob NSL hinter der Heckscheibe erlaubt ist? (Bzw. überhaupt möglich ist [Stichwort:Lichttechnisches Gutachten]?)

PS: Da musste ich gerade an unseren Dozenten (von der Dekra am Laustizring) denken, der die Vorlesung Homologationsverfahren, Begutachtung von Fahrzeugteilen und Bewertung von technischen Änderungen gehalten hat. Das war auch so einer, bei man schon vor dem Einfahren keine Lust hat mit dem zu sprechen, weil man schon vorab weiß, was raus kommt.
Aber modern war der, er hatte immerhin einige Bilder von "Tuningsünden" aus den 90er im Portfolio. :D

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 10:17
von Sterni
Frage doch mal beim TÜV oder Dekra per Mail an. Zumindest der TÜV Sachsen hat da ein Kontaktformular.

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 13:58
von 23.Dirk
Sprühfolie illegal? Kläre mich einer mal bitte auf

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 15:47
von Amtrack
Damadin hat geschrieben: Hat wer einen Idee oder schonmal gehört, ob NSL hinter der Heckscheibe erlaubt ist? (Bzw. überhaupt möglich ist [Stichwort:Lichttechnisches Gutachten]?)

Mal den §53d zitiert:

§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.



Dort steht nichts davon, dass die NSL nicht durch eine Glasscheibe verdeckt sein darf.
ABER: ein Scheinwerfer ist ein bauartgeprüftes Bauteil, komplett mit Leuchtmittel, Fassung, Gehäuse, Abdeckscheibe welche Abstrahlwinkel etc. vorgibt.
Ich als Prüfer würde argumentieren, dass die Bauartprüfung erlischt, sobald eine weitere Abdeckung/Streuscheibe hinzugefügt wird - nichts anderes machst du ja, wenn du das Teil hinter Glas setzt.

Sollte aber mit einer neuen Bauartprüfung abgearbeitet sein, sofern du die Montagevorgaben einhälst - die 1000mm vom höchsten Punkt (also Oberkante der leuchtenden Fläche) werden hier vermutlich ein Problem darstellen.

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 18:09
von Damadin
23.Dirk hat geschrieben:Sprühfolie illegal? Kläre mich einer mal bitte auf
:mrgreen:
Ööööööööööööm, das war ironisch/sarkastisch gemeint, genau wie:
mit den Felgen und der ABE -> Felgen mit passender ABE muss man nicht eintragen lassen
30 Jahre und Junger Rotzer -> ich glaube mit 30 Jahren + ist man kein junger Rotzer mehr
vor 50 Jahren -> sicherlich werden diese Sachverständingen schon in Rente sein...
Amtrack hat geschrieben:Mal den §53d zitiert:
und
Overdrive hat geschrieben:...
Öööööm, hat jemand meinen Eingangsbeitrag gelesen? :mrgreen:



Jub. Auch wenn ich mir nicht viel erhoffe, werde ich die mal anschreiben.

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 05:19
von Overdrive
Ja halt uns auf dem Laufenden. Interessiert mich auch wat der Blaukittel vor Ort dazu sagt.

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 08:42
von motorsport-e9
Da fällt mir spontan die erste Generation Mazda MX-5 ein, wie z.B. auf diesem Bild:
http://blog.supersport.de/wp-content/up ... uspuff.jpg

Die Leuchte hat garantiert keine Mindesthöhe von 25cm.
Interessiert meistens aber keine Sau, weil die Leuchte ja da ist.


Wäre interessant zu wissen, was am Ende bei rauskommt.
Denn mit ner GT Heckklappe und Stoßfänger entfallen sämtliche Montierpunkte für die Leuchte.

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 19:16
von Damadin
Danke Sterni (Y)

"Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Wir gehen davon aus, das sie mit "hinter der Heckscheibe" nicht am Ende des
Fahrzeuges sondern "hinter Glas" meinten.

Das ist aber das eigentliche Problem, denn die Nebelschlussleuchten gehören wie
alle Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) zu
den nach § 22a StVZO bauartgenehmigungspflichtigen Teilen.

Ein Verdecken oder Anbringen hinter einer weiteren Abdeckscheibe ist dabei
(außer wenigen Ausnahmen, wie z.B. der 3. Bremsleuchte), nicht zulässig, da durch
die Verglasung die kolorimetrischen und fotometrischen Eigenschaften (Farbe, Stärke
und Farbtemperatur des abgestrahlten Lichts) verändert werden.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme"

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 19:27
von Sterni
Na siehste! ;)

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 20:44
von carat
Ich habebeim P9 die NSL nachträglich in die linke Rückleuchte verbaut und hatte noch nie Probleme bei der HU.
Könntest du das nicht beim P8 auch so machen?

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 21:20
von Sterni
carat hat geschrieben:Ich habebeim P9 die NSL nachträglich in die linke Rückleuchte verbaut und hatte noch nie Probleme bei der HU.
Könntest du das nicht beim P8 auch so machen?
Wie meinst Du das? Beim P9 ist die doch serienmäßig HL verbaut. ;)

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Do 26. Jan 2017, 08:13
von Damadin
carat hat geschrieben:Ich habebeim P9 die NSL nachträglich in die linke Rückleuchte verbaut und hatte noch nie Probleme bei der HU.
Könntest du das nicht beim P8 auch so machen?
Mh...warum kommt man nicht auf so eine Idee? :)
Bei den Serienleuchten ist das nicht möglich, bei den Preface-GT könnte es möglich sein.... das muss ich mir mal anschauen.

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Do 26. Jan 2017, 19:25
von carat
Sterni hat geschrieben:
carat hat geschrieben:Ich habebeim P9 die NSL nachträglich in die linke Rückleuchte verbaut und hatte noch nie Probleme bei der HU.
Könntest du das nicht beim P8 auch so machen?
Wie meinst Du das? Beim P9 ist die doch serienmäßig HL verbaut. ;)
Ach ja, normalerweise schon. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich links ein "englisches Glas" verbaut habe, da ich zwei Rückfahrscheinwerfer haben wollte.
Da fiel dann an dieser Stelle die NSL weg. Die NSL ist jetzt nachträglich im Rücklicht eine Etage höher angebracht.

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Do 26. Jan 2017, 19:29
von Sterni
Achsoooooooooooooooooooooo :lol:

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Do 26. Jan 2017, 19:57
von Amtrack
carat hat geschrieben:Ich habebeim P9 die NSL nachträglich in die linke Rückleuchte verbaut und hatte noch nie Probleme bei der HU.
Könntest du das nicht beim P8 auch so machen?
Da scheiterst du eventuell an den 100mm Abstand zum Bremslicht?


Amtrack hat geschrieben:
Damadin hat geschrieben: Hat wer einen Idee oder schonmal gehört, ob NSL hinter der Heckscheibe erlaubt ist? (Bzw. überhaupt möglich ist [Stichwort:Lichttechnisches Gutachten]?)
+schnipp+

Dort steht nichts davon, dass die NSL nicht durch eine Glasscheibe verdeckt sein darf.
ABER: ein Scheinwerfer ist ein bauartgeprüftes Bauteil, komplett mit Leuchtmittel, Fassung, Gehäuse, Abdeckscheibe welche Abstrahlwinkel etc. vorgibt.
Ich als Prüfer würde argumentieren, dass die Bauartprüfung erlischt, sobald eine weitere Abdeckung/Streuscheibe hinzugefügt wird - nichts anderes machst du ja, wenn du das Teil hinter Glas setzt.

Sollte aber mit einer neuen Bauartprüfung abgearbeitet sein, sofern du die Montagevorgaben einhälst - die 1000mm vom höchsten Punkt (also Oberkante der leuchtenden Fläche) werden hier vermutlich ein Problem darstellen.

Wer hats vorhergesehen? :mrgreen:

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Do 26. Jan 2017, 20:40
von Damadin
Ach Mensch, da unter dem zum 3 mal zittieren §53d stand ja auch noch was. :mrgreen:

Von oben links, bis unten rechts lesen, oder so ähnlich :mrgreen:

Der Meter würde nicht das Problem sein (auch nicht hinter der Heckscheibe -> aber das hat sich ja erledigt).

Zu den 100mm: Ich frage mich nur gerade, warum das in 90% der Automobile nicht eingehalten wird... :?

Re: Anbringung Nebelschlussleuchte am Fahrzeug

Verfasst: Do 26. Jan 2017, 20:44
von carat
Amtrack hat geschrieben:
carat hat geschrieben:Ich habebeim P9 die NSL nachträglich in die linke Rückleuchte verbaut und hatte noch nie Probleme bei der HU.
Könntest du das nicht beim P8 auch so machen?
Da scheiterst du eventuell an den 100mm Abstand zum Bremslicht?
Das mag sein, aber wie bereits gesagt, ich war schon öfter damit beim TÜV, und die haben es nicht beanstandet.
Davon mal abgesehen, gebraucht habe ich das Ding noch nie, nur für die HU :lol: .