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Eintragen nach §21 ???

Verfasst: Fr 24. Sep 2004, 10:34
von Pad3
Hallo

hab jetzt schon öfters was von §21 gehört... z.B.:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... eName=WDVW

Da steht was von Eintragen für alle KFZ nach §21 möglich oder so...

Was bedeutet das? :nixweis:

Verfasst: Fr 24. Sep 2004, 11:05
von Beppo1308
ja §21 ist für alle Kfz ist die sogenante "sonder eintragung"

Liegt alleine im ermessen des TÃœV prüfers ob ers einträgt oder nicht

Mfg Benno

Verfasst: Fr 24. Sep 2004, 11:08
von Thomas@P9
Versuchs doch mal eintragen zu lassen :haudrauf:

Verfasst: Fr 24. Sep 2004, 11:13
von Beppo1308
also mit gutachten denke ich ist das ganze kein Problem es sei denn das gutachten ist gefaked wenn nicht ist das ganze kein problem sowas eintragen zu lassen

mfg Benno

Verfasst: Fr 24. Sep 2004, 11:20
von starletdriver
Da musst du aber nen echt guten Prüfer haben Benno. Normal muss ne AU gemacht werden mit dem Filter und ne Lautstärkemessung. Das ist eigentlich auch bei den RaidHP-Filtern so.

Und nicht jeder TÃœV-Prüfer riskiert seinen Arbeitsplatz ;)

Verfasst: Fr 24. Sep 2004, 14:34
von Pad3
So, ich hab da was gefunden auf http://www.green-filter.de:

Da gibts:
1.Dieses Gutachten. Zwar kein P8 dabei, aber:
2. Diesen Brief

Ich weiss jetzt nich inwiefern das irgendwie weiterhilft... Aber deswegen frag ich euch ja :D

Verfasst: Fr 24. Sep 2004, 18:15
von Beppo1308
ja mit den papieren sollte das dann eigentlich kein prob. mehr sein

@starletdriver ja ich habe nen coolen TÃœV prüfer

mfg Benno