Hallo
in Japan und England gibt es ja Starlet mit 1.3 oder 1.4 Turbo Motor.
Die Kiste ist ein traum von mir.
klein, leicht, und dann noch mit automatikgetriebe
Aber da es für Deutschland ja kein COC Papier gibt es es auch nicht mehr möglich diese Kisten in Deutschland zu fahren, oder?
Seit April 2009 ist soweit ich weiss ein COC(Certificate of Conformity) bzw EG Betriebsbestimmung wegen Abgasgutachten etc vorraussetzung, oder?
http://www.tvr-forum.de/viewtopic.php?f=21&t=902
Also kennt sich da jemand aus, bzw hat vielleicht sogar adressen für Tüv oder dekra wo ich das ding sicher zugelasen bekomme?
DANKE
starlet Turbo rechtslenker in D möglich? (Glanza, GT Turbo?)
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Möglich ist es, allerdings gibt es eine Reihe von Problemen welche es zu lösen gilt wenn man einen Starlet GT (P8 Basis) bzw. Glanza (P9 Basis) in Deutschland zulassen möchte.
Das grösste Problem ist der Motor, kein Abgasgutachten seitens Toyota verfügbar da der Motor nie offizell in Europa verkauft wurde, nur in Japan.
Ebenfalls den Motor betreffen müssen Freigaben bezüglich Leistung sowie für Fahrwerk, Bremsen ect. von Toyota eingeholte werden.
Weiteres Problem ist die Beleuchtung, da nur für Rechtslenker haben die Scheinwerfer eine falsche Ausrichtung sowie kein E-Prüfzeichen, ebenso wie die meisten anderen Beleuchtungselemente. Die geforderte elektrische Leuchtweitenregulierung muss nachträglich eingebaut werden da die Japanmodelle lediglich über manuelle verfügen, gleiches gilt für NSL.
Eine Vollabnahme nach §21 ist erforderlich.
Suchefunktion hilft auch weiter 4efte, Glanza oder GT sind passende Suchbegriffe![Zwinkern ;)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Das grösste Problem ist der Motor, kein Abgasgutachten seitens Toyota verfügbar da der Motor nie offizell in Europa verkauft wurde, nur in Japan.
Ebenfalls den Motor betreffen müssen Freigaben bezüglich Leistung sowie für Fahrwerk, Bremsen ect. von Toyota eingeholte werden.
Weiteres Problem ist die Beleuchtung, da nur für Rechtslenker haben die Scheinwerfer eine falsche Ausrichtung sowie kein E-Prüfzeichen, ebenso wie die meisten anderen Beleuchtungselemente. Die geforderte elektrische Leuchtweitenregulierung muss nachträglich eingebaut werden da die Japanmodelle lediglich über manuelle verfügen, gleiches gilt für NSL.
Eine Vollabnahme nach §21 ist erforderlich.
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